Steffen Etzel
DIE LINKE
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Frage von Kay S. •

Frage an Steffen Etzel von Kay S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrete(r)Etzel,

für die Abgabe unserer Erststimmen bei der Bundestagswahl ist uns Ihre Antwort auf folgende Frage wichtig:
Sind Sie persönlich dafür, dass für Schönheitsdienstleistungen der Mehrwertsteuersatz auf 7% gesenkt wird?

Wenn diese Frage nicht Ihr politisches Hauptätigkeitsfeld berührt, können Sie sich gern über die Argumente, die für unser wichtiges Anliegen sprechen, bei Menschen im Salon oder dem Friseurverband informieren. Für eine öffentliche oder persönlich Antwort sind wir dankbar.

Mit freundliche Grüßen

Das Team von Schäfer Frisuren

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrtes Team von Schäfer Frisuren,

besten Dank für ihre Frage. Ich sehe keine Notwendigkeit den Mehrwertsteuersatz bei Schönheitsdienstleistungen auf 7% zu senken. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz sollte sich auf die lebensnotwendigen Dinge beschränken. Ob Schönheitsdienstleistungen in der Mehrheit darunter fallen,  bezweifele ich, lasse mich jedoch gerne vom Gegenteil überzeugen.Ich bin jedoch dafür für Gas, Strom und Heizöl den Mehrwertsteuersatz auf die ermäßigten 7 Prozent abzusenken. Damit ist eine Kostenreduzierung für jeden Bürger und Unternehmen gegeben.Zudem befürworte ich eine Reihe von Ungereimtheiten in der Mehrwertsteuer endlich zu beseitigen.
Nachfolgend einige Beispiele:Sieben Prozent, so die gute Grundidee, sollen die Güter des täglichen Bedarfs haben. Damit auch Menschen, die wenig Geld haben, sie sich leisten können. Dazu gehören Milch und Käse, Brot und Kaffee, Brötchen und Blumen. Nicht nur die für die Vase, auch die für den Garten oder Balkonkasten. Aber dazu gehören auch die Pferde. Wer sich gedanklich in die Zeit vor der industriellen Revolution versetzt, versteht das. Ein Pferd war der armen Bauern wichtigstes Arbeitsgerät. Lang lang ist’s her. Was geblieben ist, ist die Bevorzugung beim Steuersatz.Wer ein kleines Einkommen hat und ein Baby erwartet, ist (trotz Einführung des Elterngeldes) benachteiligt. Denn für die ohne Frage notwendigen Windeln werden 19 Prozent fälligBesonders kurios wird es bei anderen Lebensmitteln. Wer in ein Fast Food Restaurant an den Tresen geht, sieht sich stets mit der gleichen Frage konfrontiert: „Zum hier essen oder mitnehmen?“ Wieso fragen die netten Mädels das eigentlich? Da lauert der Steuerteufel hinter dem Tresen. Verzehr im Restaurant wird mit 19 Prozent (siehe Kommentar) versteuert, außer Haus kostet das gleiche Essen sieben Prozent.Merkwürdig auch der Steuersatz für Bahnfahrkarten. Nahverkehr (bis zu welcher Entfernung?) wird mit sieben, Fernverkehr mit dem höheren Satz belegt.

Mit freundlichen Grüßen,
Steffen Etzel