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Steffen-Claudio Lemme
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Frage von Frank B. •

Frage an Steffen-Claudio Lemme von Frank B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lemme,

als Mitglied im Petitionsausschuss des Bundestages sind Sie hoffentlich der richtige Ansprechpartner.
Aktuell habe ich eine Petition zum Thema Widerstandsrecht (38490 - Schutz der Verfassung) im Bundestag eingereicht. Der Petitionsausschuss hat beschlossen, dass meine Petition nicht im öffentlichen Interesse ist.
Ein Freund von mir hat eine Petition zum Thema Volksentscheid eingereicht. Ihm hat der Petitionsausschuss mitgeteilt, dass zu diesem Thema seit 2006 eine Petition in Bearbeitung ist. Mit der Petition Nr. 24 von Björn Fay eingereicht.
Nun meine Fragen:
• Warum benötigt der Petitionsausschuss über 7,5 Jahre, um eine Petition zu bearbeiten?
• Gibt es Fristen, in denen Petitionen bearbeitet werden müssen?
• Ist der Petitionsausschuss überfordert?
• Ist die Zusammensetzung im Petitionsausschuss falsch gewählt?
• Warum wird die Petition 24 von Januar 2006 nicht endlich zu einem Gesetz gemacht, bzw. überhaupt bearbeitet?
• Warum ist der Schutz der Verfassung nicht im öffentlichen Interesse?
• Wie lange kann es dauern, bis es eine Entscheidung zu meiner Petition 38490 geben wird?
• Können unliebsame Petitionen – zu denen anscheinend auch der Volksentscheid gehört – durch den Petitionsausschuss mittels Nichtbearbeitung blockiert werden?
• Können Sie sich vorstellen, dass uns Bürgern das Vertrauen verloren geht, wenn eine Petition fast 8 Jahre unbearbeitet bleibt?

Gehen Sie bitte davon aus, dass Petitionen nicht zum Jux eingereicht werden. Insbesondere dann nicht, wenn sie das Ziel haben sollen das Grundgesetz umzusetzen. Dazu zähle ich Volksentscheide und ein Widerstandsrecht, welche beide in Artikel 20 fest verankert sind. Eine Nichtbearbeitung durch den Bundestag stufe ich als Handeln gegen das Grundgesetz ein, da es zu diesen Themen eigentlich seit 1945 Gesetze geben müsste.

Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Fragen.

Frank Borgmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Borgmann,

vielen Dank für Ihre Fragen an mich.

Gern möchte ich Ihnen dazu wie folgt antworten. Ich bitte Sie jedoch zu berücksichtigen, dass ich aus datenschutzrechtlichen Gründen keine personenbezogenen Informationen zum Bespiel zum Stand einer Petition auf diesem Portal veröffentlichen werde. Ich bitte Sie sich dazu an mein Büro unter steffen-claudio.lemme@bundestag.de zu wenden.

Zunächst beleben Petitionen selbstverständlich die Demokratie. Das Petitionsrecht ist ein zutiefst demokratisches Recht und macht es möglich, sich im politischen System einzubringen.
Wenn die CDU/ CSU und die FDP tatsächlich Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung an der demokratischen Willensbildung stärken wollen, dann sollten sie weitere geeignete Instrumente in Betracht ziehen. Zur direkten Demokratie gehören Volksentscheide, Volksbegehren und Volksinitiativen auch auf der Bundesebene. Vergebens ist die Suche danach im schwarz-gelben Koalitionsvertrag, weil sie von der CDU/ CSU und von der FDP in Wirklichkeit genauso wenig gewollt werden wie mehr direkte Demokratie.

Das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion heißt dagegen immer noch „Mehr Demokratie wagen“. Unser Ziel ist es, die Verbindung zwischen dem Staat und den Menschen durch Volksbegehren und Volksentscheide zu stärken. Die Menschen sollen - in gesetzlich festzulegenden Grenzen - die parlamentarische Demokratie ergänzen, und zwar nicht nur in Gemeinden und Ländern, sondern auch im Bund.

Aus diesem Grund fordern wir eine Weiterentwicklung und Verbesserung des Petitionswesens.
Die Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion in den letzten Jahren hat das Petitionsrecht zu dem gebracht was es heute ist. Es ist die SPD-Bundestagsfraktion, die seit der 15. Legislaturperiode für zeitgemäße Erneuerungen, Verbesserungen und Weiterentwicklungen im Petitionsrecht sorgt. Wir haben gegen Widerstände der damaligen Opposition aus der CDU/ CSU und FDP die Online-Petitionen und öffentliche Petitionen eingeführt. Wir haben die Tür des Petitionsausschusses für Menschen geöffnet, indem wir öffentliche Sitzungen des Ausschusses ermöglicht haben.

Das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es weiterhin, das Instrument der öffentlichen und der Online-Petition zu stärken und zu verbessern. Dazu werden wir die Erkenntnisse aus drei wissenschaftlichen Studien nutzen, die auf unsere Anregung in Auftrag gegeben wurden. Dabei werden wir die „normale“ Petition aber nicht aus den Augen verlieren, denn nach wie vor gilt: Alle Petitionen sind gleich und müssen mit der gleichen Sorgfalt geprüft werden. An der wissenschaftlichen Begleitung des Petitionsrechts werden wir weiter festhalten.

Jedoch muss auch festgestellt werden, dass das Petitionssystem noch nicht ausgereift ist. So kommt es vor, wie Sie es schildern, dass eine Petition seit mehreren Jahren noch nicht abgeschlossen ist. Dies kann mehrere Gründe haben. Ich möchte nur zwei Beispiele nennen: Einerseits kann es immer wieder vorkommen, dass Abgeordnete während der laufenden Legislatur beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen ausscheiden. Waren diese Abgeordneten Berichterstatter für eine Petition, so muss diese von einem Kollegen, der selbst eine Menge Petitionen zu bearbeiten hat, übernommen werden.
Andererseits gibt es jedoch auch immer politische Gründe, aus denen Petitionen in den Ausschusssitzungen vertagt werden, beispielsweise wenn die Regierungskoalition momentan an einem Gesetzentwurf arbeitet, der sich mit diesen Themen beschäftigt.
Dies wird jedoch meiner Ansicht nach, nicht gut genug gegenüber den Petenten artikuliert. Hier müssen wir weiter daran arbeiten und das Petitionssystem dahingehend verbessern.

Allerdings ist eine Änderung im Petitionssystem, genau wie bei der Einführung für Volksentscheide aus der Opposition heraus nicht möglich. Schwarz-Gelb hat in ihrem Koalitionsprogramm keine Aussagen dazu getroffen und dementsprechend auch nicht gehandelt.
Wir als SPD sprechen uns in unserem Regierungsprogramm ganz eindeutig für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide aus. Da es sich hierbei allerdings um eine Änderung des Grundgesetzes handelt und dafür eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist, werben wir bei den anderen Fraktionen um Zustimmung.

Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen größtenteils beantworten und bitte nochmals um Verständnis, dass ich hier, an dieser Stelle keine Auskunft über den Stand von Petitionen geben kann, insbesondere dann nicht, wenn ich nicht Berichterstatter für diese bin.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen-Claudio Lemme, MdB