Stefan Karstens
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Frage von Birgit F. •

Frage an Stefan Karstens von Birgit F. bezüglich Verbraucherschutz

Hallo Herr Karstens,

Durch den breiten Widerstand in den Gemeinden wird in SH zur Zeit kein Fracking eingesetzt, eine wenig gewinnbringende Methode die unsere Bodengeologie und nachhaltig unsere letzten unverdorbenen Grundwasser-resourcen gefährdet.Tritt CETA in Kraft wird es für die kanadischen Firmen wieder machbar hier in SH nach Öl zu bohren und diese Methode einzusetzen.
Es bedarf einer Änderung des Landesgesetzes um unser Wasser zu schützen (Dieses wird zur Zeit noch vom Landtag abgelehnt).
Es geht mir nicht nur ums Fracking, sondern um einen umfassenden Informationsfluss zum Thema Trinkwasserresource!!
Wie stehen sie zum Thema Wasserschutz und erhalt guter Lebensbedingungen in der Zukunft?
Ist das ein Thema zu dem sie uns Bürger souverän und glaubwürdig vertreten können?

Herzliche Grüße
B. F.

Stefan Karstens
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau F.,

vielen Dank für Ihre Frage!

Fracking muss (bundes-)gesetzlich verboten werden. Da bis auf DIE LINKE und Teile der Grünen keine Partei in konkreten Abstimmungssituationen auf Bundesebene diese Position vertritt, braucht es auch weiterhin den engagierten Widerstand der Einwohnerinnen und Einwohner in den sogenannten Aufsuchungsgebieten. Die Gefahr, dass durch Handelsabkommen wie CETA, TTIP, TISA und Co. gesetzliche Regelungen zum Gewässerschutz ausgehebelt werden könnten, sehe ich ebenso wie Sie. Daher - und aus anderen Gründen - sind solche Handelsabkommen grundsätzlich abzulehnen. Dieses gilt im übrigen auch für bereits bestehende unfaire Handelsabkommen zwischen der EU und Entwicklungsländern, welche z. B. afrikanische Staaten dazu zwingen, Fracking durch europäische Energiekonzerne auf ihrem Gebiet zu erlauben.

DIE LINKE will die Wasserrahmenrichtlinie entschieden vorantreiben. Dazu gehören die Erhaltung bzw. Wiederherstellung naturnaher Strukturen, die Reduzierung des Schadstoffeintrags durch Düngemittel und Pestizide in Flüsse und Meere und die Sicherung von Auenflächen. Besonders umweltschädliche Pestizide wie Glyphosat und Neonikotinoiden sowie Mikroplastik in Kosmetik und Reinigungs- und Pflegeprodukten wollen wir schnellstmöglich gesetzlich verbieten. Ebenso muss die Neuversiegelung von Boden deutlich verringert werden. Neuversiegelungen dürfen nur genehmigt werden, wenn sie mit einer mindestens ebenso großen Flächenentsiegelung in der Region einhergehen.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Karstens