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Stanislaw Tillich
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Frage von Axel S. •

Frage an Stanislaw Tillich von Axel S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

mit Interesse habe ich auf Abgeordnetenwatch verfolgt, dass Sie mehrfach darauf hingewiesen wurden, das die Menschen im großräumigen Umfeld des Flughafens Leipzig-Halle in vielen tausend Fällen Ihres Rechtes auf Nachtschlaf beraubt worden sind. Deshalb habe ich zwei Fragen bezüglich der vom Grundgesetz garantierten Grundrechte an Sie.

Für diese Menschen hat sich das tägliche Leben in unserem Freistaat mit der Inbetriebnahme des Fracht- und Militärdrehkreuzes wirklich einschneidend verschlechtert. Meine Familie und ich gehören auch zu diesen Menschen.
23 Bürgerinitiativen, Verbände und Vereine, die sich in einem Netzwerk vereint haben, eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht und nicht enden wollende Proteste sprechen doch klar dafür, dass es sich beim Fluglärm in Leipzig-Halle nicht um ein Randproblem handeln kann, dessen Lösung man irgendwann einmal in Angriff nimmt. Den betroffenen Menschen schlägt aber angesichts Ihrer riesigen Probleme seitens der CDU nur Ignoranz, Abwiegeln, Kleinreden und eine nie gekannte Eiseskälte entgegen und das obwohl Schlafentzug und Ruhestörung eines sofortigen Eingreifens bedürfen, wie Sie sich gewiß vorstellen können..

Frage 1: Wie ist Ihre persönliche Haltung zu der völlig unbestreitbaren Tatsache, das den Menschen hier im Großraum Leipzig-Halle ein elementares Grundrecht, nämllich das auf körperliche Unversehrtheit durch Schlafentzug beschnitten wird, obwohl doch alle Gesetze zur Errichtung und des Betriebes des Frachtflughafens eingehalten wurden?

Frage 2: Was sagen Sie den vielen Menschen, die Ihr Tagwerk sehr oft unausgeschlafen, müde und kraftlos verrichten müssen und sich dabei immer wieder darauf hinweisen lassen müssen, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen wichtiger sei, die Gesetze eingehalten wurden und der Status Quo deshalb hinzunehmmen sei?

Ihre Antwort erwarte ich mit großer Spannung.
Freundliche Grüße, Axel Schirmer

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Antwort ausstehend von Stanislaw Tillich
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