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Stanislaw Tillich
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Frage von Torsten I. •

Frage an Stanislaw Tillich von Torsten I. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

das Bundesland BW führt ab 1. 1. 2010 ein Alkoholverkaufsverbot, täglich ab 22 Uhr, ein. Es gilt für sämtliche Geschäfte.

1. Gibt es Planungen in dieser Richtung auch für Sachsen? bzw. wie ist Ihre Meinung hierzu.

2. Wäre eine Anhebung des Alkoholabgabe-Alters von 16 auf 18 Jahre nicht sinnvoller?

3. Bitte bedenken Sie, daß viele erwachsene Bürger auch gerne nach 22 Uhr noch ein leckeres sächsisches Bier kaufen gehen.

Es grüßt Sie herzlich

Torsten Israel.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Israel,

haben Sie Dank für ihre Frage. Es gibt keine Planungen ein Alkoholverkaufsverbot in ganz Sachsen einzuführen.

Bezüglich Ihrer zweiten Frage über die Altersgrenze bei Alkoholverkauf, bin ich der Ansicht, dass eine Anhebung des Alters beim Verkauf von Bier und Wein von 16 auf 18 Jahren nicht sinnvoll ist.

Vor allem ist mir wichtig, dass mit Alkohol vernünftig und verantwortungsbewusst umgegangen wird. Gerade der Missbrauch von Alkohol ist eine Herausforderung für uns alle, der wir entgegenwirken müssen. Jeder von uns kann und sollte, wenn nötig, im privaten Umfeld auf Bekannte und Freunde einwirken.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Stanislaw Tillich