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Silvana Koch-Mehrin
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Frage von J. M. •

Frage an Silvana Koch-Mehrin von J. M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Dr. Koch-Mehrin,

Wie interpretieren sie persönlich das Menschenrecht auf Freie Bildung gemäß Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 und gemäß Artikel 13 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, (auch bezogen auf die in Deutschland erhobenen Bildungsgebühren wie zum beispiel die Studiengebühren), welche Position nehmen sie zu diesem ein, welche Schritte können aus Ihrer Sicht auf EU-Ebene konkret getan werden, um diesem Menschenrecht uneingeschränkt Geltung zu verschaffen?
Haben Sie in diesem Zusammenhang vom bundesweiten Bildungsstreik gehört und welche Position nehmen Sie zu diesem ein?

Mit freundlichen Grüßen,

J.M.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Mader,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. Mai zum Thema Bildungsfreiheit und Studiengebühren.

Bildung ist der Schlüssel zur Freiheit und zum gesellschaftlichen Aufstieg innerhalb einer Gesellschaft. Durch Bildung können sich Menschen, die nicht in eine privilegierte Schicht, Klasse, Religionsgemeinschaft oder herrschende Elite hineingeboren werden, eigene Wege zum Erfolg bahnen. Für uns Liberale ist Bildung daher Bürgerrecht und hat politische und finanzielle Priorität. Wie Sie sehen, ist uns als FDP das Recht auf Bildung ein Kernanliegen. Insofern stimmen wir mit den von Ihnen angesprochenen Artikeln der Menschenrechtserklärung sowie des Sozialpaktes überein.

Die EU hat in ihrer Grundrechte-Charta, die im Falle der von uns geforderten Inkraftsetzung des Lissabon-Vertrages für die allermeisten Mitgliedsstaaten rechtlich bindend wäre, Bildung zu den Grundrechten eines jeden Menschen gezählt. Die FDP hat dies ausdrücklich begrüßt und ebenfalls diverse EU-Projekte zur Verbesserung der Bildung in Europa, wie z.B. den Bologna-Prozess oder das Erasmus-Programm, unterstützt. Die Bildungspolitik liegt jedoch aus Achtung vor dem Subsidiaritätsprinzip weitgehend im Kompetenzbereich der Mitgliedsstaaten, sodass die Einflussmöglichkeiten der EU und ihrer Organe in diesem Politikfeld verhältnismäßig gering sind.

Die Einführung von Studienentgelten sehen wir Liberale als nicht im Widerspruch stehend zum Grundrecht auf Bildung. Ganz im Gegenteil. Zum Grundrecht auf Bildung gehört auch und gerade die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Bildung und dafür ist ein ausfinanziertes Bildungswesen erforderlich. Angesichts der angespannten Haushaltslage und der Notwendigkeit der Konsolidierung der öffentlichen Finanzen kann die Qualität der universitären Ausbildung nur über eine angemessene finanzielle Beteiligung der Studentinnen und Studenten garantiert werden. Dies ist auch aus Gerechtigkeitsgründen angemessen, denn es sind vor allem sie, die Vorteile aus einer hochwertigen Lehre und Lehrausstattung ziehen. Akademiker sind einem vergleichsweise geringem Risiko der Arbeitslosigkeit ausgesetzt und erzielen überdurchschnittlich hohe Einkommen. Aus diesem Grund ist eine Beteiligung der Studierenden an den Kosten ihrer Ausbildung nur fair. Natürlich dürfen Studienentgelte kein Hindernis für die Aufnahme eines Studiums sein. Durch ein Modell von Studienkonten sowie den Aufbau eines flächendeckenden Stipendienwesens in Ergänzung zum BAföG-System wird soziale Exklusion verhindert. Detaillierte Informationen zu den Konzepten der FDP können Sie in den entsprechenden Beschlüssen finden, die online unter folgenden Links zur Verfügung stehen:
http://www.liberale.de/files/653/BuVo-10_Liberale_Forderungen_an_den_Bildungsgipfel.pdf
http://www.fdp-bw.de/docs/BPT_Studienentgelte.pdf

Dass durch eine Bestreikung der Universitäten seitens der Studentinnen und Studenten dafür gesorgt wird, dass die Hochschulen finanziell besser ausgestattet werden und sich die Lehrqualität verbessert, halte ich für zweifelhaft.

Ich hoffe, ich konnte all Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Silvana Koch-Mehrin