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Sibylle Pfeiffer
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Frage von Albert O. •

Frage an Sibylle Pfeiffer von Albert O. bezüglich Finanzen

Die aktuelle Debatte über Haushaltskonsoldierung fixiert sich leider wieder auf die allseits bekannten Themen (Familienförderung…..). Die weitaus größte Subvention fließt jedoch an unsere Rentner. Während z.B. an Hartz-IV-Leistungen rd. € 41 Mrd. jährlich gezahlt werden, beträgt der jährliche Steuerzuschuss zur Rentenversicherung rd. € 81 Mrd. Wann wird endlich das Rentensystem reformiert ? Wann endlich werden die Rentenansprüche an das umlagefinanzierte Rentensystem kinderloser / kinderarmer Rentner massiv gekürzt, wie es auch schon von wissenschaftlicher Seite gefordert wurde (z.B. Herr Prof. Sinn: Kürzung um 50 %)? Schon 5 % Einspärung bringen gut € 4 Mrd. p.a. an erspartem Steuerzuschuss.

Und noch ein weiterer Bereich gehört in diese Diskussion. Ausweisslich des Schwarzbuches des Bundes der Steuerzahlers werden jährlich rd. € 31 Mrd. an Steuergeldern verschwendet. Wann endlich wird für diese Steuerverschwendung das Strafrecht ausgeweitet oder zumindest konsequent angewendet wie es derzeit für Steuerhinterziehung plakativ gefordert wird ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Otten,

die nächsten Monate werden wir im Deutschen Bundestag, aber auch in der Öffentlichkeit eine Debatte darüber zu führen haben, wie es uns gelingen kann, den verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Schuldenbremse gerecht zu werden und den Staatshaushalt wieder in den Griff zu bekommen.

Dazu haben sich schon viele Politiker, aber auch Wissenschaftler, Gewerkschaftsvertreter und Arbeitgeber zu Wort gemeldet und unterschiedlichste Vorschläge unterbreitet, wo und wie man sparen kann. Auch ich habe dazu etwas in der jüngsten Ausgabe meines Newsletters „Berlin direkt“ gesagt. Mir geht es vor allem darum, eine offene und ehrliche Debatte zu führen. Dazu gehört, dass niemand von den notwendigen Einsparungen per se ausgenommen wird.

Sofort wirksame Vorschläge zu Abschlägen auf Renten und dergleichen halte ich für schwierig, da sie in meinen Augen verfassungsrechtlich anfechtbar wären und sich die Betroffenen darauf haben nicht vorbereiten können. Dahingehende Änderungen würden also hauptsächlich zukünftige Generationen zu schultern haben.

Mit freundlichen Grüßen
Sibylle Pfeiffer