Portrait von Serkan Tören
Serkan Tören
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Serkan Tören zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Mustafa K. •

Frage an Serkan Tören von Mustafa K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Herr Tören,

mich interessiert ihre Meinung zu dem Vorschlag eines neuen Gesetzesentwurfes für Prozesskostenhilfe. Angeführt von Ihren Parteikollegen. Ist dieses Gesetz nicht eindeutig gegen Geringverdiener gerichtet und entsteht so nicht automatisch eine Ungleichheit vor dem Recht ?

Mit freundlichem Gruß

Portrait von Serkan Tören
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kutay,

angesichts der missverständlichen Berichterstattung kann ich Ihre Skepsis verstehen. Seien Sie jedoch versichert, dass es in dem Gesetzentwurf zur Prozesskostenhilfe nicht um die Abschaffung der Prozesskostenhilfe geht. Geringverdiener und Hartz-IV-Empfänger werden keineswegs rechtlos gestellt werden.

Nach wie vor müssen die Menschen keine Raten zahlen, die auch bisher ratenfreie Prozesskostenhilfe erhalten haben. Die neue Berechnung wird zudem gerade bei Einkommen im untersten Bereich - denen Ihre Sorge gilt - dazu führen, dass künftig noch geringere Raten zu zahlen sind als heute. Die Erhöhung der Rückzahlungsdauer von 48 auf 72 Monate erscheint mir unter dem Gebot der Gleichbehandlung denen gegenüber wichtig, die einen Prozess selbst finanzieren. Eine unbegrenzte Rückzahlungsdauer, wie sie etwa von den Bundesländern gefordert wurde, halte ich jedoch für nicht haltbar, an dieser Stelle werden Sie mir sicher beipflichten.

Wir befinden uns mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts gerade im parlamentarischen Verfahren und damit am Anfang eines Abstimmungsprozesses. Es ist daher möglich, an einigen Stellen noch Änderungen herbeizuführen. Es wird zudem noch im März 2013 eine öffentliche Anhörung stattfinden, in der alle Interessengruppen zu Wort kommen werden. Die Ergebnisse werden wir fachlich sehr genau auswerten und unsere Schlüsse daraus ziehen. Die Rechtslosstellung von Geringverdienern und Hartz-IV-Empfängern sowie die Aufgabe des Rechtsstaates wird in jedem Falle nicht Ergebnis des Gesetzgebungsprozesses sein.

Mit freundlichen Grüßen

Serkan Tören