Im Hinblick auf ein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gilt es aber zu bedenken, dass dies zu Recht und zum Schutz der Demokratie hohe Hürden hat. Der Ausgang eines solchen Verfahrens kann nicht vorhergesagt werden.
Haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Zu dem von Ihnen angesprochenen Gesetzesentwurf läuft gerade die Verbände- und Länderbeteiligung. Es ist geplant, dass das Kabinett ihn am 28.6. beschließt und er dann ins parlamentarische Verfahren geht.
Die Landespolitik hat da keine Mitsprachemöglichkeit, außer die, die Problematik an unsere eigenen Abgeordneten heranzutragen.
Es wird ein Swift-Ban kommen, dieser muss aber zielgerichtet und genau austariert sein, sonst trifft er nicht wirklich.
Ein bisschen Geduld müssten Sie schon noch haben, da müssen noch viele Dinge juristisch geklärt werden, so etwas dauert erfahrungsgemäß seine Zeit, aber wir sind endlich auf dem Weg.
Bei Förderungen werden die Kosten nie ausschließlich durch Mittel der Städtbauförderung getragen. Die Kommunen müssen immer einen Eigenanteil übernehmen.