Frage an Sabine Sütterlin-Waack von Sönke S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Sütterlin-Waak,
wie begründen Sie ihre Zustimmung für den Anbau von Genmais in der EU.
Haben Sie sich mit dem Thema vor ihrer Abstimmung vertraut gemacht?
Mit freundlichen Grüßen
Sönke Schulze
Sehr geehrter Herr Schulze,
wie vor allen namentlichen Abstimmungen habe ich mich auch bezüglich der Frage der Anbauerlaubnis der gentechnisch veränderten Maislinie 1507 in der EU eingehend mit der Sachlage beschäftigt.
Seit dem Aufkommen der modernen grünen Gentechnik wird deren Anwendungsmöglichkeit im Agrarwesen und in der Nahrungsmittelindustrie in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. So auch im Vorfeld des Zulassungsverfahrens der Maissorte 1507 in der EU.
Die Sorgen und Befürchtungen, die viele Bürger mit dem Thema gentechnisch veränderter Pflanzen verbinden, kann ich nachvollziehen. Gentechnik ist noch immer eine Technologie in den Kinderschuhen, die ständig kritisch hinterfragt werden muss, die aber auch meiner Meinung nach große ökologische wie ökonomische Potentiale in sich birgt. Es gibt bis dato keine wissenschaftliche Studie, die belegt, dass Gentech-Pflanzen eine unmittelbare Gefahr für Umwelt und Gesundheit darstellen.
Darüber hinaus gibt es in Deutschland eine seriöse und vor allem unabhängige Sicherheitsbegleitforschung, die Langzeitfolgen wissenschaftlich dokumentiert. Deswegen halte ich ein generelles Verbot zu einer frühen Zeit der Technologieentwicklung für einen Fehler. Europa darf sich nicht generell gegenüber Forschung und Entwicklung im Bereich der Gentechnik verschließen.
Dennoch muss es einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Technologie geben, der Konsument muss eine echte Wahlfreiheit haben, sich gentechnikfrei zu ernähren.
Das geltende deutsche Recht trägt genau diesem Spannungsfeld Rechnung. Deutschland hat ein sehr enges Gentechnikgesetz, dass letztmals im November 2010 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. Mit ihrer Entscheidung vom November 2010 haben die Verfassungsrichter der Gentechnik enge Grenzen gesetzt, sie aber auch nicht verboten: Landwirte dürfen haftbar gemacht werden, wenn gentechnisch verändertes Saatgut von ihren Feldern auf Nachbarfelder übergeht und das verschuldensunabhängig. Diese Haftungsregelungen schaffen die Basis dafür, dass Landwirte und Verbraucher eine tatsächliche Wahl haben zwischen gentechnisch veränderten und naturbelassenen Lebensmitteln.
Es wird jetzt Aufgabe der Verbraucherpolitik sein, z.B. durch die Erweiterung von Kennzeichnungspflichten, diese Wahlfreiheit zu garantieren.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Sütterlin-Waack