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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Helfried D. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Helfried D. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Leutheusser- Schnarrenberger,

auf dieser Dialogplattform steht die Antwort von Ihnen auf ca. 10 Fragen über die Umdeutung des Willens des Gesetzgebers durch die Bundesregierung zum Fremdrentengesetz für DDR- Flüchtlinge noch aus.
Mit Ihrer Antwort vom 19.01.09 an Herrn Kämpfe sind diese Fragen nicht beantwortet.
Sie versuchen den Eindruck zu vermitteln, als sei die Beitragsbezogenheit von Altersbezügen ein Naturgesetz oder ein unabwendbares Wetterereignis.
Ich darf Sie auf meine unbeantwortete Frage vom 22.10.07 hinweisen. Spätestens dann, aber wahrscheinlich schon viel früher war Ihnen klar, dass es auch Anwartschaften für Altersbezüge gibt, die aus politischen Gründen ohne Beitragsbezogenheit gewährt werden. Können Sie mir politisch erklären, warum die zahlreichen nicht beitragsbezogenen Sonderversorgungssysteme, die damals von der ehemaligen DDR aus deren politischen Gründen eingerichtet wurden, heute Bundesrecht sind, während das FRG als originäres Bundesrecht den DDR- Flüchtlingen, sogar wenn sie Asylstatus (Ausweis C) haben, entzogen worden ist?
Sie waren bei der Verabschiedung des RÜG als MdB dabei und wissen, dass es im Bundestag keine Willensbildung zur Anwendung des RÜG auf die DDR- Flüchtlinge gab.
Warum wollen Sie altes Bundesrecht nicht gelten lassen ? Rentenanwartschaften sind, wie Sie wissen, ein Besitz. Die Wegnahme von Besitz heißt umgangssprachlich Diebstahl. Nach der Version Ihre Partei, also der von Ihnen angestrebten politischen Wetterlage, sollen die Betroffenen durch Nachentrichtung von Beiträgen ihren Besitz teilweise zurückkaufen dürfen. Es sollte Ihnen klar sein, dass die Betroffenen dies als bodenlose Unverschämtheit empfinden.
Was würden Sie zu einem Vorschlag sagen, wonach den Abgeordneten ihre Pensionsansprüche, da sie ohne Beitragszahlung erworben sind, entzogen werden mit der Option, dass sie diese durch Beitragsnachzahlungen, dann allerdings nur teilweise, wieder zurückkaufen dürfen?

Mit freundlichen Grüßen
Helfried Dietrich

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dietrich,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 31. Januar 2009. Ich freue mich sehr, dass Sie der FDP eine entscheidende Rolle bei der Behandlung dieser wichtigen und komplizierten Angelegenheit zukommen lassen möchten. Ihre Anregungen nehme ich gern auf.

Mit dem von Ihnen angesprochenen Antrag 16/11236 hat die FDP-Bundestagsfraktion einen Vorschlag vorgelegt, um eine ziemlich schwierige und unbefriedigende Rechtslage aufzulösen.

Mit dem Rentenüberleitungsgesetz wurden die Rentenansprüche von Übersiedlern aus der Zeit vor 1990 vom RÜG auf das SGB VI umgestellt. Diesen Schritt kann man berechtigter Weise kritisieren, er ist aber in dem äußerst komplexen Vereinigungsprozess der beiden Rentenrechtssysteme vorgenommen worden. Folge dieses Schrittes ist, dass einige der Übersiedler aus der Zeit vor 1990 besser gestellt wurden als nach der bis dahin geltenden FRG-Regelung. Solche Übersiedler aber, die nicht mehr in die FZR eingezahlt hatten, stehen nun schlechter da, als wenn die FRG-Regelung weitergelten würde.

Diesen Sachverhalt hat die FDP-Bundestagsfraktion als unbefriedigend erkannt. Denn gerade die Übersiedler haben große Schwierigkeiten und Ungewissheiten für sich und ihre Familien auf sich genommen, um ein freies Leben in der Bundesrepublik leben zu können.

Eine einfache Rückkehr zum Recht des FRG ist nicht mehr möglich. Denn würde das FRG wieder für alle Übersiedler angewandt, würden diejenigen schlechter gestellt, die seither von der Umstellung auf das SGB VI profitiert haben. Ein Wahlrecht zu lassen zwischen SGB VI und FRG ist ebenfalls nicht möglich. Ein solches Wahlrecht wurde bisher noch keiner Versichertengruppe zugestanden. Es würde von den anderen Versicherten als eine schwer erklärbare Besserstellung empfunden.

Vor diesem Hintergrund hat die FDP-Bundestagsfraktion vorgeschlagen, dass durch die Entrichtung von Nachversicherungsbeiträgen zur FZR die Übersiedler das nachholen können sollen, was sie in der Zeit vor der Übersiedlung aus berechtigten Überlegungen nicht tun wollten, nämlich Beiträge in die Sozialversicherung einzahlen. So könnten einerseits die Lücken in den Rentenbiografien geschlossen werden. Andererseits würde – und das ist aus unserer Sicht ein ganz wesentlicher Punkt - die Systematik der Rentenüberleitung gänzlich beibehalten und weitere Widersprüchlichkeiten sind ausgeschlossen.

Ob eine Nachversicherungslösung gerecht und für die Betroffenen interessant ist, entscheidet sich mit der Ausgestaltung der Modalitäten der Nachversicherung. Dabei sollten sich die nachzuzahlenden Beiträge nach unserer Vorstellung an dem orientieren, was die Nachzuversichernden zum damaligen Zeitpunkt hätten zahlen müssen. Wir gehen davon aus, dass so mit vergleichsweise niedrigen Beitragsnachzahlungen das gewünschte Ziel der Schließung von Rentenlücken erreicht werden kann.

Ich bitte Sie, unseren Vorschlag unter diesen Gesichtspunkten zu bewerten.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger