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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Matthias A. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Matthias A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Schnarrenberger,

ich hoffe das ich das Thema in die Richtige Kategorie poste. Wie stehen "Sie" zu dem Thema verbot von Killerspielen ??? Ich meine wohl das dies sicherlich nicht die Ursache gewesen ist ! Kommischerweise wird immer wieder auf dem selben Spiel herrumgehackt. Hauptsache man hat den schuldigen gefunden. Ich denke das der Auslöser für die wirklich Grauenhafte Tat aber ein ganz anderer war, der eher im Sozialen Umfeld angesiedelt ist. Wieso sollen jetzt alle bestraft werden nur weil er grade "Counterstrike" auf dem Rechner hatte, wenn das überhaupt stimmt? Möchte eine Ehrliche Meinung von Ihnen haben. Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Aschrich,

vielen herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Ein Verbot von sogenannten Killerspielen ist der falsche Weg. Selbstverständlich ist Gewaltprävention notwendig. Insbesondere müssen gesamtgesellschaftliche Möglichkeiten genutzt werden, damit gerade Jugendliche nicht zu Gewalt angestachelt werden, aber nicht mit einem Verbot von sogenannten Killerspielen.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich daher bereits mehrfach kritisch zu den auch in der Vergangenheit vielfach geäußerten Forderungen nach einer weiteren Verschärfung der Gesetze im Bereich von Computerspielen ausgesprochen.
Notwendig ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Strategie, um Gewaltbereitschaft entgegenzuwirken. Ein Verbot von sogenannten Killerspielen setzt am falschen Ende an. Wenngleich nicht ausgeschlossen werden kann, dass derartige Spiele ebenso wie der Konsum von Gewaltvideos eine etwaige ohnehin vorhandene Gewaltneigung negativ beeinflussen können, indem die Hemmschwelle zum Einsatz von Gewalt herabgesetzt wird, kann ein Verbot derartiger Spiele die Ursachen nicht bekämpfen. Vielmehr muss gegen die eigentlich Ursache von Gewalt vorgegangen werden. Der Aktionismus der Innenminister, die in einem Beschluss am 5. Juni 2009 den Deutschen Bundestag aufgefordert haben, ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot für Killerspiele zu ermöglichen, ist nicht hilfreich.
Abgesehen davon, dass ein derartiges Verbot nicht geeignet ist, Gewalttaten zu verhindern, führt es zudem dazu, dass alle Spielerinnen und Spieler von Computerspielen unter den Generalverdacht gestellt werden, zu Gewalttaten zu neigen. Es ist aber völlig unverhältnismäßig, allen Menschen Computerspiele zu verbieten. Schreckliche Einzeltaten, die nie monokausal auf Computerspiele zurückzuführen sind, können leider nicht völlig ausgeschlossen werden. Sie können aber nicht rechtfertigen, dass den zahlreichen Menschen, die verantwortlich mit Computerspielen umgehen, ihre Freizeitbeschäftigung verboten wird. Computerspiele, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, dürfen schon nach geltendem Recht nicht vertrieben werden. Verschärfungen über die geltenden Bestimmungen hinaus sind mithin nicht erforderlich.
Effektiver Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von Eltern, Schulen und Politik ebenso wahrgenommen werden muss wie auch von Herstellern bzw. Vertreibern von Computerspielen. Die bestehenden jugendschutzrechtlichen Vorgaben sind ausreichend und müssen konsequent angewandt werden. So ist dafür Sorge zu tragen, dass der Vollzug des Jugendschutzrechts im Handel wie auch im Internet verbessert wird, so dass z.B. tatsächlich nur entsprechend der USK-Freigaben Spiele an Jugendliche abgegeben werden. Ein besonderer Schwerpunkt muss zudem auf die Stärkung der Medienkompetenz bei Jugendlichen selbst, aber auch bei den verantwortlichen Erwachsenen wie Eltern, Lehrern und Erziehern gelegt werden. Eine weitere Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben hilft jedoch nicht weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger