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Frage von Maria S. •

Frage an Rudolf Henke von Maria S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Henke,

als Mitglied des Gesundheitsausschusses hatten Sie am 23.10.2019 die Ehre, den von Ihrer Fraktion vorgeschlagenen Experten Fragen zum geplanten Masernschutzgesetz zu stellen. Die öffentliche Anhörung habe ich mit großem Interesse im Parlamentsfernsehen mitverfolgt. [1] Zunächst möchte ich Ihnen die nicht ganz ernst gemeinte Frage stellen, ob der Kuchen sowie der Joghurt geschmeckt haben und Sie mir vielleicht das Rezept übermitteln könnten? (ab Minute 09:45)

Dann möchte ich Sie fragen, welche Schlüsse Sie persönlich und Ihre Fraktion aus der Expertenanhörung ziehen? Halten Sie weiter unverändert an dem Masernschutzgesetz in Form des Kabinettentwurfs fest oder sehen Sie Änderungsbedarf? Werden Sie die Experteneinschätzungen von Prof. Dr. Betsch oder dem Herrn des Deutschen Ethikrates oder der Dame der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) beherzigen und von der Forderung verpflichtender Impfungen absehen?

Der geladene Staatsrechtler Prof. Dr. Schaks sieht ja keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Ganz überzeugt hat mich seine Argumentation allerdings nicht. Da - finde ich - hat das 119 Seiten fassende Verfassungsgutachten von Prof. Dr. Rixen speziell zu diesem geplanten Gesetz schon mehr Substanz. [2] Kennen Sie dieses bzw. finden Sie das nicht auch?

Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende und verbleibe.

Mit freundlichen Grüßen

M. S.

[1] https://dbtg.tv/cvid/7394265
[2] https://tinyurl.com/y429oac8

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau S.,

ich bedanke mich für Ihre Nachricht vom 26. Oktober. Es geht darin um die öffentliche Anhörung von Verbänden und Einzelsachverständigen zum Entwurf des Masernschutzgesetzes, die der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 23. Oktober durchführte. Es freut mich, dass Sie die Videoaufzeichnung der Anhörung so aufmerksam verfolgt haben und nun nach der Auswertung seitens meiner Fraktion fragen.

Die Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wertet derzeit die Anhörung und alle eingegangenen Stellungnahmen sorgfältig aus. Dazu zählen auch die schriftlichen Stellungnahmen von Verbänden und Sachverständigen, die nicht zur Anhörung geladen waren. Bei dieser Prüfung sind nicht nur die verschiedenen Hinweise zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, sondern auch zu den bereits vorliegenden 15 Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen zu berücksichtigen. Die Anhörung hat in meinen Augen keinen Grund ergeben, den Ansatz des Gesetzentwurfes prinzipiell zu ändern. Wie bei fast jedem Gesetz wird es aber sicher noch Änderungsanträge geben, die auch angenommen werden. Für welche Forderungen aus der Anhörung sich politische Mehrheiten ergeben, wird sich nun in den weiteren Beratungen herausstellen. Meine Gedanken zur verfassungsrechtlichen Bewertung des Gesetzentwurfes können Sie in meiner Antwort an Alexandra Schirm nachlesen (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/rudolf-henke/question/2019-10-04/325386).

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Henke MdB