Frage an Rudolf Henke von Maike R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Herr Henke,
Sie gehören im Bundesausschuss Gesundheit an. Ich selbst bin vom TSG Gesetz betroffen. Das Bundesverfassungsgericht hat den größten Teil des TSG Gesetz verfassungswidrig erklärt. das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung aufgefordert, das TSG Gesetz zu reformieren.
Wann wird das Transsexuellengesetz reformiert ?
Und wie sieht die Reform des TSG Gesetz aus ?
Gibt es bald eine Entbürokratisierung im Geschlecht - und Namensrecht ?
Mit freundlichen Grüßen
Maike Röwer
Sehr geehrte Frau Röwer,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 7. Mai 2012 zum Transsexuellengesetz, in der Sie – als Betroffene – fragen, wann das Transsexuellengesetz reformiert wird, und wie eine Reform aussehen wird.
Ich gehöre, wie Sie ja auch schreiben, dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages an. Für die Reform ist jedoch das Bundesinnenministerium beziehungsweise der Innenausschuss des Deutschen Bundestages zuständig, da es bei den Änderungen hauptsächlich um Fragen des Namens- und Personenstandsrechts geht. Derzeit erarbeitet das Bundesinnenministerium einen Gesetzentwurf, der allerdings bislang noch nicht in die parlamentarische Beratung eingebracht wurde. Ich kann Ihnen deswegen bisher weder Details des Inhalts noch den Zeithorizont einer Neuregelung nennen.
Mir persönlich erscheint es wichtig, dass wir zu einer Regelung kommen, die auch den heutigen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung trägt.
Darüber hinaus ist es notwendig, dass wir zu einer Regelung gelangen, die für die Betroffenen weniger belastend ist als die bisherige. Zugleich muss sie den vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Anforderungen des Grundgesetzes entsprechen.
In seinem Urteil vom 11. Januar 2011 führt das Gericht u. a. aus: „Der Wunsch und die Durchführung von Operationen sind nach neueren Erkenntnissen nicht kennzeichnend für das Vorliegen von Transsexualität. Für entscheidend wird vielmehr die Stabilität des transsexuellen Wunsches gehalten. […] Für erforderlich werden deshalb individuelle therapeutische Lösungen erachtet, die von einem Leben im anderen Geschlecht ohne somatische Maßnahmen über hormonelle Behandlungen bis hin zur weitgehenden operativen Geschlechtsangleichung reichen können.“
Die Forderung nach einer Operation als Beweis für tatsächlich vorliegende, stabile Transsexualität entspricht nicht mehr den medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Henke