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Frage an Rolf Beu von Agnes K.

Und wie ist die aktuelle Position zum Bonn-Berlin-Beschluss?

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Ich erwarte von der Bundesregierung eine klare Zusage zur Einhaltung des Berlin-Bonn-Gesetzes. Dazu gehört aktuell ein Verzicht auf eine Verlagerung von großen Teilen des Bundesverteidigungsministeriums mit seinen Beschäftigten vom Rhein an die Spree.

Mit der Bundeswehrreform verliert Bonn ein knappes Drittel seiner Bundeswehr-Beschäftigten außerhalb des Verteidigungsministeriums und wird damit keineswegs für die Verkleinerung des Ministeriums und vom Minister beabsichtigte Verlagerungen von Teilen des Ministeriums nach Berlin “entschädigt”. “Bis jetzt arbeiten in Bonn rund 6.000 Menschen für die Bundeswehr, 2.519 im Ministerium und 3.470 in anderen Dienststellen. Nach den Plänen von Minister de Maizière werden es maximal 5.200 sein, also mindestens 800 weniger. Dies kann auch die Verrechnung der aus dem Ministerium ausgegliederten Arbeitsplätze mit den sonstigen Beschäftigten nicht verdecken. Und der Minister hat ja erneut angekündigt, weitere Jobs nach Berlin verlagern zu wollen, so dass die Zahl der Bundeswehr-Jobs in Bonn bis auf 4.000 absinken könnte. Das sind die Fakten. Sie sprechen eine andere Sprache als die schönen Worte aus dem Ministerium. Bonn verliert im Rahmen der Bundeswehrreform Arbeitsplätze wie andere Regionen auch. Das war zu erwarten! Aber zusätzlich will der Minister massiv Jobs von Bonn nach Berlin verlagern. Dass die Versetzung im Zeitablauf ‘zurückgestellt’ wurde, weil noch gar keine Gebäude in Berlin zur Verfügung stehen, kann die Region nicht beruhigen. Das könnte nur eine konkrete Zusage der Bundesregierung, auf Grundlage des Berlin-Bonn-Gesetzes auf diese Verlagerungen nach Berlin zu verzichten. Das fordere ich ein.

Die teilungsbedingten Ausgaben der Bundesministerien werden 2012 weiter sinken und damit die Prognose des Bundesrechnungshofes unterbieten. Nach Angaben der Bundesregierung werden sich die Gesamtausgaben im Jahr 2011 auf rund 9,16 Millionen Euro belaufen. Mit dieser Summe könnte die Bundesrepublik nicht einmal ansatzweise die Zinsen zahlen, die ein kreditfinanzierter Totalumzug verursachen würde. Die Arbeitsteilung erspart den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern damit immense Kosten. Insbesondere die teilungsbedingten Dienstreisen verursachen geringere Ausgaben als im Vorjahr - prognostiziert ist eine Einsparung von 900.000 Euro. Die deutliche Reduzierung der Dienstreisen um fast 3.000 zeigt, dass die Bundesministerien und nachgeordneten Behörden weiterhin erfolgreich versuchen, die Dienstreisen auf ein nötiges Mindestmaß zu reduzieren. Auch die organisatorischen Umstrukturierungen der letzten Jahre zeigen jetzt deutlich Wirkung.

Äußerst problematisch aber ist, dass die Vorgaben des Berlin-Bonn-Gesetzes, wonach die Mehrheit der ministeriellen Arbeitsplätze in Bonn verbleiben sollten, nun deutlich nicht mehr eingehalten werden und die Tendenz weiter in Richtung Berlin weist. Hier müssen Bundeskanzlerin und Bundesregierung erklären, wie sie ihren Beschluss, dass das Berlin-Bonn-Gesetz unangetastet bleibt, in Zukunft umzusetzen gedenken.

Auch in dieser Frage muss die Region gemeinsam mit den Vertretern des Landes NRW wie bisher geschlossen und entschlossen an einem Strang ziehen.

Rolf Beu