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Frage von Michael P. •

Frage an Roland Claus von Michael P. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr MdB Claus,

- ich wende mich an Sie, in Ihrer Funktion als Mitglied des Finanzausschusses :

Die nachstehende Petition wurde an alle Fraktionen und den BMF wegen lückenlos dokumentierter BVVG-VETTERNWIRTSCHAFT überwiesen.

Was hat der BMF-, und was haben die Fraktionen gegen die VETTERNWIRTSCHAFT der Bundesgesellschaft BVVG inzwischen unternommen ?

MfG
M. Pfeiffer

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/110/1611095.pdf

Begründung:
(…) Im Zentrum der Eingabe des Petenten steht ein Grundstücksgeschäft der BVVG.

Sie verkaufte am 16.07.2001 … 24,49 Hektar eines Landgutes in Mecklenburg-Vorpommern zum Preis von insgesamt 65.365,71 Euro.

Die BVVG ließ sich dabei von einem Rechtsanwalt vollmachtlos vertreten.

Bei diesem handelt es sich um einen Vetter des Erwerbers.

Das betreffende Grundstück war zu diesem Zeitpunkt an den Sohn des Vertreters der BVVG verpachtet.

Der Pachtvertrag wurde am Tage des Abschlusses des Kaufvertrages bis zum Jahre 2019 verlängert. Die Eigentumsumschreibung fand am 18.12.2003 statt.

Das Grundstücksgeschäft war allerdings offensichtlich nur Teil eines größeren Planes, des Rechtsanwaltes, welcher zuvor als Vertreter der BVVG aufgetreten war, größere Ländereien…zurück zu holen.

Dafür hatte er Alteigentümer bzw. deren Erben angeschrieben und ihnen folgendes Angebot gemacht: (...)

Insgesamt wollte er auf diesem Wege 430 Hektar in Damshagen und Schönfeld erwerben.

Dieser Plan stammt aus dem Jahre 1994 und liegt der Petitionsakte in Kopie bei.

Auch wenn damit Verkäufer und Käufer nicht formell identisch gewesen sind, ist es durchaus nachvollziehbar, dass für Dritte der Anschein von “Vetternwirtschaft” entstehen muss.

Insbesondere weil es sich hier um den Verkauf verbilligten Landes handelte, hätte dieser Anschein von vornherein verhindert werden müssen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt deshalb der Bundesregierung - dem BMF - zu überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit die vollmachtlose Vertetung…betroffen ist.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

mit Ihrer Frage, für die ich Ihnen danke, berühren Sie ein mich seit Langem berührendes Thema.

Meine Fraktion – die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag – setzt sich seit vielen Jahren sehr kritisch mit dem Vorgehen der BVVG (Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH) auseinander. Der Fall, der in der von Ihnen genannten Petition eine Rolle spielt, ist ja leider nur einer von vielen.

Meine Kollegin Dr. Kristen Tackmann hat dazu gerade erst – am 24. April – in ihrer Rede zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Flächenerwerbsänderungsgesetz Stellung genommen. Wir lehnen dieses Gesetz ab, weil damit der Beitrag der BVVG an der Bodenspekulation in Deutschland nicht beendet, sondern im Gegenteil zur weiteren Benachteiligung der ortsansässigen Landwirtschaftsbetriebe beigetragen wird.

Nehmen Sie allein den Fakt, dass die BVVG im Jahre 2008 trotz aller bereits vorhandenen Krisenanzeichen einen Überschuss von 366 Millionen Euro an den Bund überwiesen hat. Ein boomender Markt! Da verwundert es nicht, dass Verkaufsgeschäfte nicht sauber und transparent ablaufen. Nach eigenen Angaben hat die BVVG noch über 500.000 Hektar land- und forstwirtschaftliche Flächen zu verkaufen!

Aber der von Ihnen dokumentierte Fall zeigt, wie mühsam und schwer nachweisbar Fälle von Korruption und Vetternwirtschaft in diesem Zusammenhang sind. Darum hat sich meine Fraktion grundsätzlich gegen die Privatisierung der von der BVVG verwalteten Flächen ausgesprochen. Warum – so fragen wir – soll es nicht möglich sein, Flächen in öffentlicher Hand zu behalten und damit eine für die ländlichen Räume tragbare Strukturpolitik zu betreiben?

Ganz in diesem Sinne fordern wir in der Debatte zum oben erwähnten Flächenerwerbsänderungsgesetz (Bundestags-Drucksache 16/8152) in einem Entschließungsantrag (Bundestags-Drucksache 16/12716) eine Einstellung der Verkäufe und die Überprüfung, ob Flächen nicht in öffentlicher Hand – zum Beispiel in landeseigenen Bodenfonds – verbleiben können. Damit würde der gegenwärtig unerhört hohe Druck vom Bodenmarkt genommen werden, und gleichzeitig wäre die Möglichkeit der von Ihnen geschilderten Vetternwirtschaft zumindest erheblich eingeschränkt. Bei der Pachtverwaltung der in öffentlichem Eigentum befindlichen Flächen müsste dann eine straffe öffentliche Kontrolle greifen.

Wir fordern außerdem, dass die von der BVVG getätigten Verkäufe dem Grundstücksverkehrsgesetz unterliegen müssen.

Warum nehmen wir all das so ernst?

Weil es generell um den Umgang mit dem öffentlichen Gut, das der Boden darstellt, geht, und weil es in den neuen Bundesländern, vor allem in Mecklenburg-Vorpommern und in Brandenburg, praktisch keinen von der BVVG unabhängigen Bodenmarkt gibt. Hier wird also ganz unmittelbar mit Vetternwirtschaft und Spekulation Politik betrieben – Politik, die sich mit verheerenden Folgen gegen die ortsansässigen Agrarbetriebe richtet. Es ist ja kein Geheimnis: Je höher die Erlöse der Verkäufe sind, die die BVVG tätigt, umso höher sind die Provisionen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVVG erhalten. Das ist natürlich ein gewaltiger Anreiz für alle an den Privatisierungsgeschäften Beteiligten, schnell und mit hohen Erlösen die Flächen zu privatisieren.

DIE LINKE wird auch künftig ihre Stimme gegen diese Politik geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Claus