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Roger Lewentz
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Frage von Bernd R. •

Frage an Roger Lewentz von Bernd R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Lewentz ,

kürzlich hat sich endlich auch der bekannte BGH- Richter (und Kommentator des Strafgesetzbuches) Prof. Dr. iur. Thomas FISCHER öffentlich für die Einführung des Wortprotokolls - und sogar der Videoaufzeichnung - in der Tatsacheninstanz
ausgesprochen (1).

Hierzu wüßte ich gern wie Sie als SPD Spitzenfunktionär dazu stehen?

Gibt es nachlesbare Vorschläge Ihrer Partei zur - meines Erachtens überfälligen- Änderung der Strafprozeßordnung, vielleicht auch der ZPO, in eine solche Richtung?

Falls nicht: Was spricht gegen solche Initiativen?

Gehe ich fehl in der Annahme, namhafte Rechtsanwender würden nach Aktivitäten der Legislative -im Interesse der Bürger wie des Ansehens der Justiz- regelrecht rufen?

Wem genau nützt denn noch der Verzicht auf die ausgezeichneten Möglichkeiten der Videodokumentationen (auch bei Psych. Begutachtungen im informierten Einverständnis der Probanden, vgl. Anfrage seitens des Vereins Anti-Korruption.Reformation 2014 e.V. vom 3.1.2015, Link 2) in Gerichtsverfahren?

Ich bitte Sie höflichst um wahrheitsgemäße und vollständige - sachkundige - Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Rieder

2. Vorsitzender des Vereins Anti- Korruption.Reformation 2014 e.V.

1) Auf Nachfrage des Berliner Strafverteidigers SEYDEL bei Zeit online, h 1:15: 35 hier:
http://www.zeit.de/video/2015-10/4568815641001/bundesrichter-ich-bin-kein-wutbuerger

2) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_katarina_barley-778-78009--f448111.html#q448111

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Rieder,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur Einführung von Videoaufzeichnungen bei Gerichtsverfahren. Das Bundesjustizministerium arbeitet zurzeit an einem Gesetzentwurf zur Reform der Strafprozessordnung. Gegenstand der Beratungen sind u.a. auch Videodokumentationen, nachdem sich eine Expertenkommission für eine Prüfung ausgesprochen hat. Videoaufzeichnungen hätten den Vorteil, dass sie die Verhandlungen besser dokumentieren würden als Notizen. Von Nachteil wäre eine mögliche Befangenheit der Beteiligten.

Das Ministerium wird seinen Gesetzentwurf voraussichtlich im Frühjahr 2016 vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen
Roger Lewentz

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