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Robin Wagener
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Beate Maria V. •

Koennte man nicht Wiederholungsantraege b.Altersgrundsicherung,Befreiung v.Zuzahlungen v.Heil-u.Arzneikosten entbuerokratisieren,um Senioren u.Behinderte u.Aemter zu entlasten ?

Wann ist m.einer Vereinfachung d.Antraege auf fortlaufende (!) Altersgrundsicherung u.Abbau d.buerojratischen Hürden gerade f.hochbetagte Senioren u.Behinderte zu rechnen ?
Der enorme bürokrat. Aufwand, d. ein alter ,oft auch (chronisch ) kranker Mensch zu bewaeltigen hat ,um weiterhin Leistungen nach SGB II zu erhalten ,stellt f. d.Altersklasse ab 80 Jahren , u.behinderten Menschen eine Zumutung dar. Wenn bereits i. d.Vergangenheit naemliche Leistungen gewaehrt wurden , sollte man ledigl..1x jaehrl. abfragen,ob sich möglicherw. Änderungen ergeben haben ! Warum nicht,auch um allen d.ausufernden buerokrat.Aufwand zu ersparen,nicht eine eidesstattliche Erklaerung verlangen? Es koennte 1win-win Situation sein fuer alle. Ebenso koennte doch agiert werden hinsichtl.d.jaehrl.Befreiung v.Zuzahlungen zu Heil-Arzneimittel,zumindest,wenn bereits einmal 1gewaehrt wurde.Ist d.jetzige Handhabung nicht 1Form d.Altersdiskriminierung ?Was meinen Sie ?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau V.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und bitte entschuldigen Sie die viel zu lange Beantwortungszeit.

Wir Grüne stimmen Ihnen absolut zu, dass unser Sozialstaat deutlich unbürokratischer werden muss. Wir brauchen Sozialleistungen, von denen die Menschen wissen, die sie leicht beantragen können und die unkompliziert zur Verfügung stehen. Daran arbeiten wir kontinuierlich.

Sie wünschen sich in Ihrer Anfrage an mich, dass Menschen, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (SGB XII) erhalten, einmal jährlich in einem Weiterbewilligungsantrag, nur darlegen müssen, wenn sich Änderungen ergeben haben und der Antrag sich damit vereinfacht.

Zunächst möchte ich vorausschicken, dass eine mögliche Verlängerung dieses Bewilligungszeitraums nicht zwingend im Interesse der Betroffenen wäre. Im Laufe eines Jahres kann sich z. B. leicht der Abschlag für die Heizkosten verändern. Auch kann es durch eine regelmäßige Abfrage seltener passieren, dass Überzahlungen erfolgen, die dann zurückgezahlt werden müssen, beispielsweise nach einem Erbe.

Im Regelfall sind die Weiterbewilligungsanträge übersichtlich und kurz gestaltet und können ohne großen Aufwand ausgefüllt werden (Beispiel: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/hauptnavigation/downloads/sososo/vordruck_angaben_weitergewaehrung_sgbxii_grundsicherung_endfassung_mai_2019.pdf).

Allerdings könnte die notwendige Vorlage von längerfristigen Bescheinigungen wie z. B. einem unbefristeten Schwerbehindertenausweis deutlich ausgeweitet werden, darauf wirken unsere Fachpolitiker*innen hin.

Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass der Kontakt zur Behörde nicht als Belastung wahrgenommen wird. Denn er ist immer auch eine Gelegenheit, Beratung und passgenaue Leistungen zu erhalten. Damit das besser gelingt, müssen Mitarbeitende von unnötiger Bürokratie befreit werden. Das ist eine zentrale politische Aufgabe.

Da die Vorgaben zur Vorlage von Anträgen für alle Grundsicherungsbeziehenden je nach Sozialgesetzbuch gleichermaßen gelten, handelt es sich in meinen Augen nicht um Altersdiskriminierung. Jedoch haben Sie völlig recht, dass die spezifischen Bedürfnisse älterer Menschen in der Organisation der Verwaltungsabläufe noch besser berücksichtigt werden sollten.

Ihre Anregungen habe ich gern an unsere Fachpolitiker*innen weitergegeben.

Ich hoffe, dass sie zukünftig positive Erfahrungen mit den Behörden sammeln werden und wünsche Ihnen persönlich alles Gute.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr Robin Wagener

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