Portrait von Robert Heinemann
Robert Heinemann
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Robert Heinemann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Claus D. M. •

Frage an Robert Heinemann von Claus D. M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Heinemann,

in der heutigen (10.10.06) Schalthof-Live-Sendung muß Ihnen ein kleiner Fehler unterlaufen sein.
Sie behaupteten: "Der Aufenhaltsstatus wird gar nicht abgefragt, er läßt sich nur duch Abgleich mit den Meldedaten ermitteln." (sinngemäß)

Vielleicht hätten Sie vorher einmal die von Ihnen mitbeschlossene Datenschutzverordnung (veröffentlicht im Hamburger Gesetz und Verordnungsblatt vom 30.06.2006) genauer lesen sollen. Dort heißt es unter §1:

§1
Art und Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten
(1) Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Schule dürfen entsprechend den Erfordernissen der einzelnen Schulformen und Schulstufen nachstehende personenbezogene Daten auch in automatisierten Dateien verarbeitet werden:

1. bei schulpflichtigen und schulpflichtig werdenden Kindern und Jugendlichen, Schülerinnen und Schülern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern einer Sprachfördermaßnahme nach § 28 a HmbSG, Kindern, die eine Vorschulklasse besuchen, und Kindern, die nach § 42 Absatz 1 HmbSG vorgestellt wurden:

a) Familienname, Vorname und Geburtsname, gegenwärtige Anschriften, Telefonverbindungen, Geburtsdatum und Geburtsort, Sterbetag, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, Herkunftssprache, sonstige Familiensprache, Migrantenstatus, Aussiedlereigenschaft, aufenthaltsrechtlicher Status, ....

Wer hat den da etwas übersehen???

Mit freundlichen Grüßen
Claus D. Metzner
Elternkammer Hamburg Öffentlichkeitsausschuss

Portrait von Robert Heinemann
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Metzner,

vielen Dank für Ihre Mail. Leider habe ich die Verordnung (auch wenn sie von mir nicht beschlossen worden ist) jedoch noch genauer gelesen: Sie zitieren aus dem Teil 1 "Allgemeine Bestimmungen". Das Schülerregister ist jedoch in Teil 2 "Besonderheiten des automatisierten Schülerregisters" geregelt. Da werden explizit die zu speichernden Daten aufgeführt - der aufenthaltsrechtliche Status ist definitiv nicht darunter.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Heinemann
Schulpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion