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Rita Pawelski
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Frage von Tatjana F. •

Frage an Rita Pawelski von Tatjana F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Pawelski,

ich frage mich, wie die CDU mehr Arbeitsplätze beschaffen will, indem sie den Kündigungsschutz lockern will.
Meiner Meinung nach werden dann noch mehr Arbeitnehmer entlassen und nicht neue Arbeitsplätze geschaffen.
Wenn dann Langzeitarbeitslose für weniger Geld als der allgemeine Tarif ist arbeiten sollen, vermute ich, daß dann eher Arbeitnehmer entlassen werden und dann Langzeitarbeitslose eingestellt werden, um wieder Geld zu sparen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Fiene,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage. Deutschland hat rund fünf Millionen registrierte Arbeitslose. Das ist in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein trauriger Rekord. Alle Maßnahmen der rot-grünen Bundesregierung in den zurückliegenden sieben Jahren haben diese Entwicklung nicht nur nicht stoppen können; wir haben heute sogar mehr Arbeitslose als im letzten Jahr der Regierung Kohl.

Angesichts dieser Lage können wir die Augen nicht davor verschließen, dass andere Länder bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wesentlich erfolgreicher waren, weil sie ihren Arbeitsmarkt viel weniger durch Vorschriften und Regulierungen gängeln. Inzwischen ist es soweit gekommen, dass das deutsche Kündigungsschutzrecht zwar denjenigen schützt, der einen Arbeitsplatz hat. Es verbaut aber denen eine Chance auf neue Beschäftigung, die einen Arbeitsplatz suchen. Ähnlich ist es mit dem Tarifrecht: es stülpt den Betrieben Regelungen über, die im Ergebnis nicht selten die Beschäftigung gefährden, statt sie zu sichern.

Der Kündigungsschutz ist eine soziale Errungenschaft für die Arbeitnehmer, die verteidigt werden muss. Deshalb sagen wir klar, dass sich für die bestehenden Arbeitsverhältnisse nichts ändert. Ändern muss sich aber dringend etwas, um die Einstiegschancen der Arbeitslosen zu verbessern! Zu oft schrecken Arbeitgeber davor zurück, Arbeitslosen eine Beschäftigung anzubieten, weil sie die Auftragslage nicht überblicken können und sie deshalb eine dauerhafte Beschäftigung nicht garantieren können. Unsere Botschaft: Wer keine Arbeit hat, dem nützt auch kein Kündigungsschutz.

Für Neueinstellungen soll das Kündigungsschutzgesetz in Betrieben bis zu 20 Beschäftigten ausgesetzt werden. In anderen Betrieben wird es für Neueinstellungen erst nach zwei Jahren wirksam. Bei Abschluss eines Arbeitsvertrages soll künftig auch vereinbart werden können, dass im Falle einer Kündigung auf eine Klage verzichtet und im Gegenzug eine Abfindung geleistet wird. Diese Maßnahmen führen zu dem Effekt, dass insbesondere kleinere Betriebe eher bereit sein werden, bei Auftragsspitzen neue Kräfte einzustellen, statt in größerem Ausmaß Überstunden anzuordnen.

Wir wollen darüber hinaus betriebliche Beschäftigungsbündnisse rechtlich absichern. Es ist besser, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer örtliche, vom Tarifvertrag abweichende Lösungen finden dürfen, die zur Rettung von Betriebsstandorten und Arbeitsplätzen führen, als wenn sie durch Tarifverträge gezwungen werden, eine Insolvenz in Kauf zu nehmen.

Wir werden das Günstigkeitsprinzip im Tarifvertragsgesetz dahingehend ergänzen, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber abweichend von einem Tarifvertrag einzelvertragliche Vereinbarungen schließen können, wenn dies der Beschäftigungssicherung oder dem Beschäftigungsaufbau dient. Als „günstiger“ gilt dabei eine abweichende Vereinbarung, wenn die Zustimmung des Betriebsrats und von zwei Dritteln der Belegschaft vorliegt. Eine parallele Änderung ist im Betriebsverfassungsgesetz erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Rita Pawelski