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Rita Krüger
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Frage von Gerhard R. •

Wie stehen sie zu 2G, Beendigung der Lohnfortzahlung im Quarantänefall für Ungeimpfte, etc.? Wo liegt für sie die Grenze bei Restriktionen von Ungeimpften? Sollen Tests kostenpflichtig sein?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

bitte entschuldigen Sie, dass ich so spät antworte, der Wahlkampf hat mir keine Zeit gelassen. Sie beziehen sich sicherlich auf den Artikel in der Hildesheimer Zeitung über die Veranstaltung mit den Bundestagskandidaten. Meine Antwort bezog sich auf die Frage "Wenn es schlimmer wird, befürworten Sie...." Für mich bezog sich die Frage auf "das Schlimmste". Also hatte ich die Situation im Herbst des letzten Jahres vor Augen, zu der es hoffentlich nie wieder kommen wird.  G2 befürworte ich, so lange nicht ausreichend geimpft wurde, allerdings sollte das jeweils von den Inhabern der Veranstalter oder Gaststätten und Restaurants selbst entschieden werden. Es wird nicht regelmäßig darüber berichtet, wie hoch die Zahl derer ist, die sich aus verschiedenen Gründen nicht impfen lassen können. Kinder, Kranke, insbesondere psychisch Erkrankte mit Angststörungen. Allein die Altersgruppe der 0 bis 12jährigen sind ca. 8 %. Ich bin strikt gegen die Streichung die Beendigung der Lohnfortzahlung in der Quarantäne. Viele arbeitsrechtliche Konsequenzen werden hier nicht bedacht. Da sollte die Möglichkeit geschaffen werden, sich im Betrieb impfen zu lassen, ebenso in den Schulen. Die Tests müssen weiter kostenlos bleiben. Auch vollständig geimpfte haben das Bedürfnis sich zusätzlich impfen zu lassen, z.B. bei einem Besuch im Krankenhaus oder Pflegeheim. Bei fast 25.000 Infizierten, trotz vollständiger Impfung laut RKI, nachvollziehbar. Vieles verunsichert, z.B. fehlen immer noch Daten über die Länge der Wirkung. Tests kostenpflichtig zu machen ist in meinen Augen fahrlässig. Weiter gehe ich grundsätzlich davon aus, dass es nur eine kleine Gruppe derer gibt, die sich nicht impfen lassen will, obwohl alle genannten Hinderungsgründe nicht zutreffen. Damit sollten wir leben können. Ich hoffe Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben.