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René Schneider
SPD
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Frage von marcel p. •

hallo, wo und wie wird die stadt kamp-lintfort flächen für cannabis social clubs ausweisen?

da ihre partei den gesundheitsminister stellt und das gesetz zum glück auf den weg gebracht hat

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse am Thema.

Mit der Entkriminalisierung von Cannabis will die Bundesregierung einen bedeutenden Schritt hin zu einem verantwortungsvollen und kontrollierten Umgang machen. Der Bundestag hat daher das entsprechende Gesetz beschlossen. Nun ist am 22. März noch eine Zustimmung des Bundesrats notwendig. Hier könnte es durchaus noch zu einer Verzögerung kommen.

Denn besonders die von der CDU geführten Bundesländer bremsen durch die Einberufung eines Vermittlungsausschusses das Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes. Daher stehen die folgenden Informationen unter dem Vorbehalt einer positiven Entscheidung im Bundesrat.

In Bezug auf Ihre Frage, wie die Stadt Kamp-Lintfort Flächen für Cannabis Social Clubs ausweist, gibt es eine klare Antwort: Die Kommunen, also auch Kamp-Lintfort, weisen keine spezifischen Flächen für Cannabis Social Clubs aus, da dies nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Wenn Sie jedoch am Prozess der Flächennutzung für Cannabis Social Clubs interessiert sind, kommt hier die eine kurze Beschreibung des folgenden Prozesses:

Gemäß des im Bundestag beschlossenen Cannabis-Gesetz sollen Cannabis Social Clubs entweder als nicht-wirtschaftliche Vereine oder als Genossenschaften gegründet werden. Um gemeinschaftlich Cannabis zum Eigenkonsum anbauen zu dürfen, benötigt eine solche Anbaugemeinschaft eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Behörde, die für die Erteilung dieser Erlaubnis zuständig ist, wird von den Bundesländern selbst bestimmt. In NRW wurde eine solche Behörde bisher jedoch noch nicht benannt.

Nun zu den Flächen: Bei der Beantragung einer Erlaubnis zur Eigenanbau von Cannabis muss die Anbaugemeinschaft auch den Standort oder einen voraussichtlichen Standort angeben. An diesem Standort gibt es verschiedene Anforderungen, etwa, dass nur autorisierte Personen Zugang haben. Dieses Grundstück kann gemietet, gepachtet oder gekauft sein.

Der angegebene Standort wird dann von der zuständigen Behörde beurteilt, wobei Faktoren wie potenzielle Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft oder der Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen und Kindergärten berücksichtigt werden. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und eine Erlaubnis erteilt wurde, darf die Anbaugesellschaft auf ihrem Grundstück die im Rahmen des Cannabis-Gesetzes geltenden Anbaumöglichkeiten nutzen.

Falls Sie weitere Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

René Schneider

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