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Renate Gradistanac
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Frage von Josef M. •

Frage an Renate Gradistanac von Josef M. bezüglich Recht

Meine Wahlentscheidung werde ich von Ihrer Antwort auf folgende Fragen abhängig machen:
1.Werden Sie sich dafür einsetzen, daß 60 Jahre nach Kriegsende und in Anbetracht der Tatsache, daß sogenannte asymmetrische
Kriege (Terrorismus) nicht mit Bomben und Raketen geführt werden können, daß endlich
ALLE ausländischen Truppen ohne Ausnahme
aus Deutschland abziehen, so wie das nach der Wende ja schon die sowjetischen Truppen
getan haben? Und daß Auslandseinsätze der Bundeswehr beendet werden?
Kurz: Keine ausländischen Truppen in Deutschland - keine deutschen Truppen im Ausland!?
2. Halten Sie es nicht für angebracht, sich angesichts des Scheiterns der Föderalismus-
Kommission und der Tatsache, daß unsere
Verfassungswirklichkeit mit dem Verfassungstext vielfach nicht mehr im Einklang steht, für einen Verfassungskonvent
(nicht nur aus Parteienvertretern) und dafür einzusetzen, daß endlich das Volk über seine
Verfassung selbst abstimmen kann?
3. Die rot-grüne Bundesregierung hat alle Anstrengungen unternommen für die Aufnahme Deutschlands in den Weltsicherheitsrat der UN. Halten Sie es nicht für angebracht - und dies nicht zuletzt auf Grund der hohen finanziellen, ideellen und materiellen Beiträge Deutschlands zur UNO -,erst einmal darauf zu drängen, daß 60 Jahre nach Kriegsende die heute Deutschland diskriminierende Feindstaatenklausel aus der Charta der Vereinten Nationen gestrichen wird?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

gerne beantworte ich nachfolgend Ihre drei Fragen.

Antwort zu Frage 1:
Der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus kann sicher nicht allein mit militärischen Mitteln begegnet werden. Wir verfolgen deshalb eine Politik, die in erster Linie diplomatische, rechtsstaatliche und wirtschaftliche Maßnahmen, aber auch ökologische, soziale und entwicklungspolitische Ansätze einschließt. Deutschland ist Mitglied in verschiedenen Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit. Dies schließt die Stationierung ausländischer Truppen ebenso ein, wie den Einsatz deutscher Soldaten im Ausland – unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Die Bundeswehr kann nur auf der Grundlage des Völkerrechts im Rahmen der VN-Charta zur internationalen Krisenbewältigung nur zur Gewalteindämmung, Gewaltverhütung und zur Durchsetzung internationalen Rechts eingesetzt werden. Ein willkürlicher Einsatz der Bundeswehr im Ausland ist damit ausgeschlossen. Diese Position wird nicht nur von einer großen Mehrheit der Bundesbürger getragen, sondern auch von einer breiten parlamentarischen Mehrheit. Für diese Position werde ich auch im Zweifelsfall politisch streiten.

Antwort zu Frage 2:
Wir brauchen mehr direkte Demokratie und damit den Volksentscheid. So steht es auf Seite zehn in unserem Wahlmanifest. Die SPD will mehr demokratische Beteiligungsrechte für alle Bürgerinnen und Bürger und mehr und effektivere direkte Mitbestimmung. Die SPD ist die einzige Partei, die sich seit den 70er Jahren konsequent für mehr Demokratie eingesetzt hat. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger aktiv mitentscheiden, mitgestalten und mitverantworten. Deshalb haben wir mit unserem Koalitionspartner einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Die hierfür erforderliche Zweidrittel-Mehrheit für die erforderliche Änderung unseres Grundgesetzes scheiterte vor allem an der ablehnenden Haltung der Union. Aber, wir werden weiter dafür einstehen, dass mit Volksinitiativen, Volksbegehren, Volksentscheiden und Referenden den Bürgerinnen und Bürgern endlich mehr direkter Einfluss in unserer Demokratie gegeben wird.

Antwort zu Frage 3:
Richtig ist, dass Deutschland drittgrößter Beitragszahler der Vereinten Nationen ist. Aufgrund des wachsenden internationalen Engagements Deutschlands, hat sich diese Bundesregierung gemeinsam mit Indien, Brasilien und Japan an die Spitze einer Initiative zur Reform der Vereinten Nationen und ihres Sicherheitsrates gestellt. Ein ständiger Sitz im Sicherheitsrat ist Bestandteil dieser Reforminitiative. Die Zusammensetzung des Weltsicherheitsrates spiegelt die Welt des Jahres 1945 wider. Im Kern geht es bei den Reformbemühungen jedoch um die Herstellung einer größeren Effizienz dieser Weltorganisation, um den Anforderungen des Jahres 2005 und der vor uns liegenden Zeit besser gerecht werden zu können. Die Streichung der „Feindstaatenklausel“ kann durchaus ein Ergebnis einer umfassenden VN-Reform sein. Da sie in der Praxis der VN ohnehin keine Rolle spielt, steht sie allerdings nicht im Mittelpunkt unserer Reformbemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Gradistanac