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Frage von Caroline M. •

Frage an Reinhold Hemker von Caroline M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hemker,

auf die Anfrage von Herrn A. zum Thema Sperrung kinderpornopgrapischer Inhalte haben Sie unter anderem geantwortet, dass eine Löschung solcher Inhalte auf ausländischen Seiten nicht möglich wäre und eine Löschung in Deutschland längst erfolgen würde.

Beides ist offensichtlich so nicht korrekt, denn zum einen ist es sowohl dem Verein Carechild als auch dem Arbeitskreis Zensur gelungen, auf ausländischen Sperrlisten aufgeführte Seiten innerhalb kürzester Zeit löschen zu lassen und das lediglich durch simple Anfragen via Email, zum anderen befinden sich auf den ausländischen Sperrlisten Seiten mit einschlägigen Inhalten, die auf deutschen Servern gehostet werden. Drei dieser in Deutschland betriebenen Seiten wurden im Zuge der o.g. Aktion des AK Zensur entfernt.

Wenn es solch kleinen Organisationen ohne hoheitliche Befugnisse und mit minimalem Zeit- und Ressourcenaufwand gelingt, derartige Erfolge zu erzielen, dann sollte das Beschreiten dieses Weges für die Strafverfolgungsbehörden doch eigentlich ein Leichtes sein, wobei diese sich dann parallel zur Löschung der Seiten auch direkt um das Einleiten von entsprechenden Ermittlungverfahren bemühen könnten.

Wäre es nicht bedeutend sinnvoller, das Übel ggf. auch unter verstärkter Ausnutzung internationaler Kooperationsmöglichkeiten an der Wurzel zu bekämpfen anstatt entsprechende Inhalte lediglich mit einem nationalen Sichtschutz zu umgeben, der weder den Kindesmißbrauch verhindert noch die Täter einer Strafe zuführt und zudem die Inhalte für den Rest der Welt zugreifbar im Netz belässt ?

Im übrigen würde mich interessieren, wie sie dauerhaft sicherstellen wollen, dass die prinzipiell universell einsetzbare Zensurinfrastruktur, die jetzt aufgebaut werden soll, zukünftig nicht auch zum Sperren anderer Inhalte verwendet wird. Entsprechende Begehrlichkeiten wurden ja beispielsweise von der hessischen Landesregierung (Glückspiel) und Frau Zypries (Urheberrecht) bereits geäußert.

Gruß,

Caroline Mayer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Mayer,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Themenkomplex Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten.

Meine Argumentationslinie habe ich in meiner Antwort an Herrn Abeler bereits vorgestellt - die möchte ich hier nicht wiederholen.
In Einzelfällen, wie den von Ihnen skizzierten, mag das von Ihnen beschriebene Vorgehen sicher zielführend sein. Es spricht nichts dagegen, es auch zukünftig so anzuwenden. Grundsätzlich gibt es derzeit aber keine klare gesetzliche Grundlage zum Umgang mit Internetseiten mit kinderponographischen Inhalten und es ist in vielen Fällen eben nicht möglich, effizient gegen auf ausländischen Servern befindliche Seiten vorzugehen. Deswegen halte ich die derzeitigen Überlegungen, wie mit solchen Seiten umgegangen werden soll, für notwendig und die angedachten Änderungen für durchaus richtig.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Hemker