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Reiner Priggen
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Frage von Ebbo H. •

Frage an Reiner Priggen von Ebbo H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Priggen,

danke für die Antwort. Kann es sein, dass Sie mir Dinge unterstellen, die ich garnicht unterstellt habe, um vom wesentlichen Kern meiner Fragen abzulenken?
Gerne wiederhole ich die Fragen: Waren Ihnen die, mit von Ihnen zu verantwortenden, extremen Schulden des Landes in den letzten Jahren nicht bekannt, als Sie ohne zu zögern jeder Diätenerhöhung und Altersabsicherung zugestimmt haben? Um wieviel Prozent stiegen die Diäten in 2003/2004, damit Sie, und nichts anderes habe ich dargestellt, Ihre Altersversorgung "selbst" zahlen? Haben Sie sich nicht erst zusätzlich ab März 2012 die Diäten erhöht, um Ihre Altersabsicherung noch einmal überproportional im Vergleich zur Gesetzlichen zu sichern? Haben Sie vielleicht Ihre damaligen Begründungen für diese Erhöhung vor dem Hintergrund der jetzigen "Schuldenargumentation" zu den Einkommenseinbußen der Beamten noch im Blick?? Gibt es desweiteren also aus Ihrer Sicht gar kein Pensionskassenproblem, da, wie Sie schreiben, das Land und Sie als verantwortlicher Politiker ja für die Pensionsansprüche der Beamtinnen und Beamten vorgesorgt haben? Warum also müssen Ihrter Meinung nach in erster Linie immer wieder die Beamtinnen und Beamten für Ihre Schuldenpolitik gerade stehen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Hahlweg,

ich unterstelle Ihnen keine "Dinge". Die Umstellung der Abgeordnetenversorgung in 2003/2004 war verbunden mit der Abschaffung der steuerlichen Freibeträge und damit kein Gewinn für die Abgeordneten, sondern netto eher ein Verlust. Deswegen haben ja Bundestag und andere Länderparlamente diesen beispielhaften Weg des NRW Parlamentes auch nicht weiter verfolgt.

Die Erhöhung der Zuführung zur Altersversorgung 2012 war verbunden mit einer Nullrunde, musste versteuert werden und war somit verbunden mit der Nullrunde ein negatives Ergebnis für die Abgeordneten. Diese Anpassung war notwendig, weil der Versorgungsanspruch von Abgeordneten ansonsten deutlich unter dem entsprechenden Versorgungsanspruch von Studienräten gelegen hätte und damit nicht mehr akzeptabel gewesen wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Priggen