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Frage von Witoslaw K. •

Frage an Reiner Deutschmann von Witoslaw K. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Deutschmann,

das Urheberrecht verbietet das Vervielfältigen ohne Zustimmung des Urhebers.

Das ist heute nicht mehr durchsetzbar. Kopiertechnik (P2P, VPN-P2P, Darknets, USB-Sticks, Bluetooth-Handys,...) wird den Schutzmaßnahmen (DRM) immer weit vorraus sein.

Kopierschutz verhindert eine Archivierung von Kultur. Bibliotheken und Museen werden in Zukunft heutige DRM-geschützte Werke nur mit hohem Aufwand (nur illegal durch Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen) anbieten können.

Menschen, die sich Lizenzen aus westlicher Welt nicht leisten können, werden ausgeschlossen, obwohl den Urhebern kein Schaden entstünde, wenn diese Menschen freien Zugang zu den Werken hätten.

Weiterverarbeitung von Werken (Mashups, Zusamenstellungen, Änderungen, ...) werden extrem behindert. All das verpassen wir gerade.

Das Tauschen und Schenken von gekaufter Musik und Büchern in digitaler Form ist heute nicht legal möglich.

Bürger werden kriminalisiert, da man ihnen vorgaukelt, sie würden mp3s kaufen. Dabei erhalten sie nur eine Nutzungslizenz. Verwenden sie es wie Eigentum (verkaufen, verleihen, verschenken, tauschen), verletzen sie Urheberrechte.

Dem entgegen scheint nur ein Argument zu stehen:

Wie entlohnt man die Kreativen, wenn nicht durch Monopol auf Lizenzverkauf?

Sollte man nicht versuchen, das Urheberrecht zu lockern und dieses eine Problem zu lösen, anstatt die vielen des Urheberrechtes zu flicken und dabei riesige Kollateralschäden zu verursachen?

Mit freundlichen Grüßen,
Witoslaw Koczewski

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Koczewski,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Im Zentrum liberaler Urheberrechtspolitik steht immer der Kreative. Kreativität muss sich lohnen, denn sonst wird niemand ein kreatives Werk vollbringen. Der Werkschaffende muss schließlich auch von seiner Arbeit leben können. Derzeit arbeitet die Bundesregierung an der Erstellung des so genannten 3. Korbs der Urheberrechtsreform. Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen werden in diesem Korb behandelt und hoffentlich einer für alle Seiten zufriedenstellenden Lösung zugeführt. Da die Arbeiten im Bundesjustizministerium erfolgen und diese noch nicht abgeschlossen sind, kann ich Ihnen zur genauen Ausgestaltung des 3. Korbs noch nichts sagen, auch wenn ich mir dies sehr gewünscht hätte. Parallel arbeitet die Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" des Deutschen Bundestages an dem Thema Urheberrecht und hat dazu auch schon Expertenanhörungen durchgeführt. Ich bin mir sicher, dass auch die Enquete-Kommission einige Lösungsansätze für Ihre Fragen finden wird.

Ganz grundsätzlich kann ich Ihnen versichern, dass die FDP sich dafür einsetzen wird, dass der Kreative und/oder der Rechteinhaber immer angemessen für das Werk entlohnt wird. Eine kreative Gesellschaft braucht zwingend den Schutz des geistigen Eigentums. Eine so genannte Kulturflatrate für den illegalen Datentausch im Internet wird es mit der FDP nicht geben. Niemand würde in der realen Welt auf die Idee kommen, den Diebstahl durch Zahlung einer Flatrate zu legalisieren frei nach dem Motto „Zahl die Flatrate am Eingang und nimm mit so viel Du tragen kannst“.

Musik, Bücher und Filme sind auch in digitaler Form eigentumsgebunden. Geistiges Eigentum untersteht wie dingliches Eigentum auch dem Schutz des Artikel 14 Grundgesetz. Eine Nutzung ohne Einverständnis des Rechteinhabers ist rechtswidrig. Das wissen auch diejenigen, die sich illegal mit Werken im Internet versorgen. 90 % derjenigen, die illegal downloaden gaben laut einer Erhebung zu, dass sie um die Illegalität ihrer Handlung wussten. In meinen Augen gibt es keinen Grund, Diebstahl im Internet anders zu behandeln, nur weil es ein anderes Medium ist.

Im Übrigen bleibt es den Rechteinhabern überlassen, in welchem Umfang sie ihr Werk vermarkten. Entscheiden sie lediglich begrenzte Nutzungslizenzen zu vergeben, dann müssen wir dies akzeptieren. Nutzungslizenzen sind z.B. auch bei Computersoftware Gang und Gäbe. Es handelt sich also nicht um einen völlig unbekannten Vorgang. Es steht Ihnen natürlich frei, Musik, Bücher oder Filme verstofflicht im CD-, Buch- oder DVD-Handel zu erstehen. Diese Werke können Sie dann auch beliebig oft verschenken oder verkaufen.

Wegen der noch ausstehenden Entscheidungen zum 3. Korb kann ich Sie nur bitten, die Tagespresse bzw. Nachrichtenportale des Internets im Auge zu behalten bzw. immer mal wieder die Webseite der FDP-Fraktion http://www.fdp-fraktion.de bzw. die Webseite http://www.open-enquete.de zu besuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Deutschmann