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Ralph Brinkhaus
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Frage von Peter K. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Peter K. bezüglich Innere Angelegenheiten

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
ich war 40 Jahre als Beamter in NRW tätig. Für mich galt die Nebentätigkeitsverordnung des Landes NRW. Ich musste Nebentätigkeiten anzeigen und teilweise auch genehmigen lassen. EIne Entlohnung war nur bis zu einem Höchstbetrag etwa 10.000 Euro zu lässig. Darüber hinausgehende Beträge hatte ich abzuführen.
Warum gilt dieses nicht auch für Bundestagsabgeordnete? DIese dürften eigentlich keine Zeit für andere Tätigkeiten, da sie sich ja ganz und gar zum Wohle Deutschlands einsetzen sollen.
Nach den Skandalen mit den Coronaverdienern wären solche Beschränkungen eine Möglichkeit das Vertrauen in die Politiker wieder herzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Kopineck

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kopinek,

vielen Dank für Ihre Frage.

Auch Abgeordnete müssen bereits jetzt schon ihre Nebentätigkeiten entsprechend offenlegen. Genauere Informationen zu den Rechten und Pflichten von Abgeordneten finden Sie beispielsweise unter https://www.bundestag.de/abgeordnete/nebentaetigkeit/nebentaetigkeit-213826.

Ich gebe Ihnen Recht, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages stehen muss – auch das gibt das Abgeordnetengesetz vor.

Darüber hinaus möchte ich auch noch einmal betonen, dass ich das Beziehen von Geldleistungen für die Vermittlung von medizinischer Schutzausrüstung im Rahmen der Pandemiebekämpfung von Abgeordneten entschieden verurteile. So ein Verhalten entspricht nicht unseren Standards, schadet dem Ansehen der Politik insgesamt und ist nicht zu akzeptieren.

Daher haben wir zum einen Ende März im Deutschen Bundestag die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters verabschiedet, das beim Deutschen Bundestag elektronisch geführt werden soll. Zudem haben wir uns mit unserem Koalitionspartner auf verschärfte Transparenz- und Verhaltenspflichten für Abgeordnete geeinigt. Des Weiteren werden wir als Fraktion sehr zeitnah einen Verhaltenskodex verabschieden, der über die Neuregelung des Abgeordnetengesetzes hinausgeht. Dieser Kodex wird künftig als Selbstverpflichtung von allen Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verbindlich eingehalten und gelebt werden.

Sehr geehrter Herr Kopinek, ich danke Ihnen nochmals für Ihre Anregung.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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