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Frage von Andreas H. •

Frage an Ralf Wrobel von Andreas H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Herr Wrobel,

Ich möchte von Ihnen wissen, wie stehen sie zum Mindestlohn? Wenn ja, für welche Branchen und in welcher Höhe soll er sein?

Viele Grüße
A. Hansen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hansen,

ich bedanke mich für Ihre Frage, die ich gerne als aktiver Gewerkschafter und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD beantworte.

Zurzeit gibt es bereits gesetzliche Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gibt es derzeit (Stand 1. Juli 2009) in einigen Branchen wie im Bauhauptgewerbe, Dachdeckerhandwerk, Gebäudereinigung, Elektrohandwerk und bei den Briefdienstleistern.

Für die Pflegebranche (Altenpflege und häusliche Krankenpflege), Sicherheitsdienstleistungen, Bergbauspezialarbeiten im Steinkohlebergbau, Wäschedienstleistungen im Objektkundengeschäft , Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst und Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch besteht die Aufnahme nach Inkrafttreten des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zum 20. April 2009. Dazu müssen die Tarifvertragsparteien beteiligt werden.

Ich bin für den gesetzlichen Mindestlohn aller Branchen, da zum Beispiel der gesetzliche Mindestlohn in die Arbeitgeber in die Pflicht nimmt und dadurch die Existenz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt werden. Durch die Einführung von gesetzlichem Mindestlohn werden die Steuerzahler entlastet und ein Aufstocken des Arbeitslosengeldes II kann verhindert werden.

Die Kluft zwischen Arm und Reich in Deutschland wird immer größer und liegt im europäischen Verhältnis ungewöhnlich hoch. Der gesetzliche Mindestlohn schützt vor Lohnarmut und muss für alle Beschäftigten gelten; denn das Entsendegesetz gilt nur für einige Branchen.

Mit dem gesetzliche Mindestlohn kann die Armut von Familien und vor allen Dingen bei Alleinerziehenden verhindert und verbessert werden und bietet Zukunftschancen von Kindern. Alleinerziehende sind oft in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt, die nicht zum Leben reichen. Vor allen Dingen sind davon Frauen betroffen. Auch Migrantinnen und Migranten arbeiten überdurchschnittlich häufig in Niedriglohnbranchen. Menschen aus den ärmsten Ländern werden zu Hungerlöhnen ausgebeutet.

Es ist eine Schande, dass es in Deutschland eine hohe Kinderarmut gibt. Kinder sind die Zukunft für Deutschland. Mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns wird auch Kindern eine Chance gegeben.

Auch sorgt der gesetzliche Mindestlohn dafür, dass abhängig Beschäftigte in die Sozialversicherung einzahlen können und im Alter eine Rente erhalten, von der sie leben können. Durch den gesetzlichen Mindestlohn kann Schwarzarbeit verhindert werden, da die Menschen nicht mehr auf illegales Zusatzeinkommen angewiesen sind.
Ich unterstütze die gerade gestarteten Aktionswochen der DGB-Gewerkschaften, vor allen Dingen die Bestrebungen der Gewerkschaften ver.di und NGG mit ihren Forderungen nach dem gesetzlichen Mindestlohn von mindesten 7,50 €/Stunde nach dem Motto: „Arbeit darf nicht arm machen“.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Wrobel