Antwort von Ralf Lükensmeier
Einzelbewerbung
• 01.01.2013

(...) Wie Sie schon in ihrer Einleitung der Fragestellung selber erwähnten, ist das Grundgesetz als höchstes Rechtsgut unseres Landes, ebenso wie die höchste Instanz unserer Rechtssprechung recht klar in ihrer Aussage, die dem Schutz von Sonn-Feiertagen hohe Priorität zuspricht. Meines Erachtens nach ist das Ladenschlussgesetz in Niedersachsen, wie viele andere Gesetze auch in keiner Weise damit in Einklang zu sehen. Bedauerlicher Weise ist es aber mittlerweile fast die Regel, dass bestimmte Wirtschafts- und Gesellschaftsgruppen, die auf Grund finanzieller Mittel die Möglichkeit haben juristische Grauzonen zu erwirken und diese über bezahlte Medienpräsenz zu unterstützen, sich Freiräume gegen gesamtgesellschaftliche Interessen schaffen. (...)

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