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Frage von Götz B. •

Frage an Rainer Wend von Götz B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Wend,

Das isländische Einlagensicherungssystem beruht auf der Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates. Diese Richtlinie stellt die Harmonisierung der wesentlichen Aspekte der Einlagensicherungssysteme in der gesamten EU und im gesamten EWR (also inkl. Island, Norwegen und Liechtenstein) sicher. Daher ist Island - gleichermaßen wie die Mitgliedstaaten der EU - verpflichtet, eine Mindesteinlagensicherung von EUR 20.000,-- zu gewährleisten.

An diese Vereinbarungen scheint Island sich nun hinsichtlich der deutscher Anlager der Kaupthing-Bank nicht mehr halten zu wollen.

Unabhängig davon hat Herr Minister Steinbrück im November 2008 zugesichert, dass die deutschen Anlager der Kaupthing Bank entschädigt werden. Inzwischen sind wir deutschen Anleger der Kaupthing -Bank in Europa die einzigen, die noch nicht entschädigt wurden.

Meine Fragen:
1) Wie ist zu vereinbaren, dass diversen Banken, die Milliardenbeträge "verzockt" haben, in nahezu unbegrenzter Höhe geholfen wird, während wir Kleinanleger, die zur Sicherung unseres Lebensabends Ihr erspartes angelegt haben, im Stich gelassen werden?
2) Welche Möglichkeiten gibt es auf politischer Ebene, den Staat Island zur Einhaltung seiner eingegangenen Verpflichtungen gemäß Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlamentes zu bewegen?
3) Aus welchen Gründen ist es der Bundesregierung bisher nicht gelungen, Vereinbarungen mit dem isländischen Staat zu treffen, dass die deutschen Anlager entschädigt werden so wie dies in den anderen europäischen Staaten gelungen ist?
4) Was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um den deutschen Anlegern zu helfen?
5) Gilt die Zusicherung des Herrn Bundesministers Steinbrück weiterhin, dass wir unser erspartes zurückbekommen?
Wenn ja, in welchem Zeitraum?

Mit freundlichem Gruß

Götz Boenigk

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Sehr geehrter Herr Boenigk,

die Bundesregierung bemüht sich seit Monaten um eine Lösung für die Anleger der Kaupthing-Bank in Deutschland. Es ist allerdings kaum möglich. die Situation der deutschen Kaupthing-Kunden mit der in anderen europäischen Ländern zu vergleichen, da die Ausgangssituationen sehr unterschiedlich sind. So hat beispielsweise in Österreich die Kaupting-Bank selbst eine Regelung mit den 300 betroffenen Gläubigern gefunden. In England und Holland wiederum waren die jeweiligen rechtlichen Konstruktionen so, dass die Staaten verpflichtet waren, die Einlagen der Gläubiger abzusichern. Dies ist in Deutschland aber nicht der Fall. Die Kaupthing-Bank ist nicht Teil der deutschen, sondern der isländischen Einlagensicherung – eine Tatsache die allen Anlegern bewusst gewesen sein sollte. Es ist richtig, dass Island nach der von Ihnen erwähnten Richtlinie verpflichtet ist, eine Mindesteinlagensicherung von 20.000 Euro zu gewährleisten. Diese Pflicht hat die isländische Regierung auch anerkannt. Da der isländische Staat aber mehr oder weniger bankrott ist, nutzt diese Verpflichtung wenig, weil Island momentan einfach nicht in der Lage ist, sie zu erfüllen. Damit den deutschen Anlegern der Kaupthing-Bank dadurch keine Nachteile entstehen, hat die Bundesregierung sich bereiterklärt, Island bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung zu unterstützen und der isländischen Regierung ein Darlehen in Höhe von 300 Millionen Euro angeboten. Allerdings bestehen innerhalb der isländischen Regierung große Einwände, diesen von der deutschen Bundesregierung angebotenen Kredit anzunehmen, da das Land ohnehin schon völlig überschuldet ist. Zudem ist die politische Situation in Island derzeit relativ unruhig und Ende April stehen Neuwahlen an. Deshalb können die Verhandlungen mit der isländischen Regierung über die Konditionen des angebotenen Darlehens momentan nicht abgeschlossen werden. Es ist also keineswegs so, dass die Bundesregierung die betroffenen Kleinanleger im Stich lässt. Denn das Angebot eines Darlehens, damit der isländische Einlagensicherungsfonds seine Verpflichtungen gegenüber deutschen Anlegern erfüllen kann, ist eine deutliche Hilfe.

Wie Ihnen als betroffener Anleger sicherlich bekannt ist, hat die Kaupthing-Bank mittlerweile verkündet, dass sie ausreichend liquide Mittel habe, um die geschädigten Anleger zu 80 Prozent aus eigener Kraft zu entschädigen und die Einlagensicherung gar nicht oder nur in geringem Umfang in Anspruch nehmen müsse. Da dies die sinnvollste Lösung wäre, hat die Bundesregierung der Kaupthing-Bank Unterstützung bei der Organisation der Rückzahlungen angeboten. Ob es aber tatsächlich zu diesen von der Kaupthing-Bank angekündigten Rückzahlungen kommt, ist derzeit noch nicht endgültig absehbar. Kommt eine solche Lösung nicht zustande, gehe ich davon aus, dass mit dem Amtsantritt der neuen isländischen Regierung auch eine Lösung für das von Deutschland angebotene Darlehen gefunden wird und die Anleger von der isländischen Einlagensicherung entschädigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Wend