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Frage von Thomas S. •

Frage an Rainer Ludwig von Thomas S. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Herr Ludwig,

Zitat Art. 2a Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-Pandemie in der Fassung vom 24.05.2019:

"(1) 1 Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) und den dort auszugleichenden Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 20 000 000 000 € aufzunehmen.

2 Die Kreditermächtigung kann übertragen werden, soweit diese Kreditmittel bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2020 nicht aufgenommen wurden und zur Deckung noch benötigt werden."

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHG2019_2020-2a?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Frage 1: Wurde der zitierte Art. 2a in dieser Form am 24.05.2019 beschlossen?

Zitat Bundesministerium für Gesundheit:

"Man nimmt an, dass die jetzige Coronavirus-Pandemie in asiatischen Fledermäusen ihren Ursprung hat, ein direkter Nachweis ist bislang jedoch nicht geführt worden. Es ist nicht geklärt, ob das Virus unmittelbar von einer Fledermaus auf Menschen übertragen wurde oder eine weitere Tierart das Virus von der Fledermaus auf den Menschen übertragen hat. Die ersten Menschen haben sich nach derzeitigen Erkenntnissen auf einem Seafood-Markt in der chinesischen Stadt Wuhan infiziert, bei dem auch Wildtiere bzw. Organe von anderen Tieren und Reptilien angeboten wurden. Die ersten Infektionen wurden im Dezember 2019 bekannt. "

https://www.zusammengegencorona.de/informieren/basiswissen-coronavirus/#faqitem=07e20314-5c30-5d54-8f41-49c3388dae11

Frage 2:

Sollte der benannte Art. 2a in der zitierten Form am 24.05.2019 beschlossen worden sein, wie konnte die bayrische Politik im Mai 2019 von einer Pandemie wissen, deren erste Infektionen erst im Dezember 2019 bekannt geworden sein sollen?

Viele Grüße T. S.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schüller,

danke für Ihre Anfrage, auf die ich natürlich gerne antworte

Antwort auf Frage 1:

Das Haushaltsgesetz 2019/2020 wurde am 24. Mai 2019 beschlossen. Dies ist auch das Datum auf das sich der Hinweis („Fassung 24.05.2019“) im Portal der Bayerischen Staatskanzlei „Bayern-Recht“ bezieht. Zu diesem Zeitpunkt gab es den betreffenden Art. 2a „Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-Pandemie“ allerdings noch nicht. Dieser wurde erst durch den Gesetzentwurf der Staatsregierung am 19. März 2020 nachträglich eingefügt. Die entsprechende Änderung finden Sie unter https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2020-153/

Dies können Sie auch daran erkennen, dass es sich um den Artikel 2a handelt, da er zwischen 2 und 3 nachträglich eingefügt wurde.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHG2019_2020-2a

Damit lautet die Antwort auf Ihre Frage: Nein, der entsprechende Artikel 2a wurde nicht im Mai 2019 sondern erst im März 2020 beschlossen und nachträglich hinzugefügt.

Eine Antwort auf Frage 2 erübrigt sich somit.

Der Bayerische Landtag versucht seine Arbeit stets transparent zu gestalten und zu kommunizieren. Sie finden sämtliche Unterlagen in Form von Drucksachen sowie Aufzeichnungen der Plenar-Sitzungen auf: https://www.bayern.landtag.de/

Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
MdL Rainer Ludwig

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