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Rainer Arnold
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Frage von Rainer A. •

Frage an Rainer Arnold von Rainer A. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr ARNOLD,

wer sorgt in Ihrer SPD für eine GESETZES-ÄNDERUNG zur rücknahme von UN-GERECHTEN RENTEN für geflohene und übergesiedelte ddr-bürger?
Bekanntlich wurden diese personen nach ihrem grenzübertritt "BUNDESBÜRGER".
Rentenrechtlich wurden diese OST- DEUTSCHEN den WEST- DEUTSCHEN gleichgestellt, d.h. sie wurden ins westliche rentensystem eingruppiert durch bescheid der DRV BUND nach dem sog. FREMD-RENTEN-GESETZ (FRG).
Dieser status wurde den ehemaligen OST- DEUTSCHEN nach der WENDE durch das sog. RENTEN- ÜBERLEITUNGS- GESETZ (RÜG) ab 1990 aberkannt.
Diese personen lebten also teilweise jahrelang in D als gleichberechtigte BUNDESBÜRGER und wurden 1990 RENTENRECHTLICH wieder zu DDR- BÜRGERN.
Das allein stellt schon eine diskriminierung dar.
Darüber hinaus wurden mit dem sog. RENTEN-ÜBERLEITUNGS-GESETZ (RÜG) die nach FRG zugesagten renten in größenordnungen von 10...20 % REDUZIERT.
Weiterhin wurden FOLGE-SACHEN aus der GESETZES-ÄNDERUND im FAMILIENRECHT nicht beachtet, d.h. betroffene EHEGATTEN- VERSORGUNGSAUSGLEICHE im rahmen von ehescheidungen wurden nicht neu gesetzlich geregelt.
Sehr geehrter herr ARNOLD, Ihr leider verstorbener Parteigenosse
OTTMAR SCHREINER war stark angagiert zur abstellung des obigen UNRECHTS, u. a. auch im rahmen der interessengemeinschaft ehemaliger DDR- FLÜCHTLINGE.
Herr ARNOLD, wer sorgt nun innerhalb der SPD in den gremien des deutschen BUNDESTAGES für entsprechende Abänderung des UNRECHTS?
Falls SIE weitere informationen zum sachverhalt benötigen, empfehle ich zwei ARTIKEL in der zeitschrift DIE ZEIT NR:3/11 und NR:28/12.
Viele betroffene ehemalige OST- DEUTSCHE würden sich über eine entsprechende gesetzliche UNRECHTS- BESEITIGUNG freuen, was auch eine kleine anerkennung für deren "KAMPF gegen DDR- UNRECHT" darstellt.

In ERWARTUNG einer baldigen AKTIVITÄT der SPD verbleibt mit
freundlichen grüßen
rainer anhalt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Anhalt,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da Sie sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben, kennen Sie bestimmt unseren Antrag (hänge ich nochmals dieser Mail an) aus dem Jahr 2011. Hierin haben wir die Regierung aufgefordert, die rentenrechtlichen Benachteiligungen von DDR-Flüchtlingen zu beseitigen. Wir sind ebenfalls der Meinung, dass DDR-Flüchtlinge das Recht auf eine Ausnahmeregelung haben. Sie sind unter großer Gefahr und mit erheblichem persönlichen Einsatz geflohen und als Bürger der Bundesrepublik Deutschland durch das Eingliederungsverfahren rentenrechtlich voll integriert worden. Das Rentenüberleitungsgesetz nach der deutschen Einheit bedeutete für sie eine nachträgliche Wiederausgliederung aus dem westdeutschen Rentensystem und,in den meisten Fällen, ein Sinken der Rentenansprüche. Leider wurden unsere Vorschläge von der damaligen Bundesregierung abgewiesen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich die Union diesen Vorschlägen in Zukunft öffnet.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Arnold