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Philipp Lengsfeld
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Frage von Jürgen S. •

Frage an Philipp Lengsfeld von Jürgen S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Dr. Lengsfeld,

mein Thema ist der Kulturgutschutzgesetzentwurf von Frau Monika Grütters.

Es geht hier nicht nur um die ganz große Kunst, sondern auch um die Sorgen vom Bierkrug- bis zum Münzensammler und des Handels.

Münzen sind zumeist ein serielles Massenprodukt, sind oftmals im Fernhandel tausende von Kilometern `gewandert`, haben daher nicht nur einen Bezug zum Ursprungsland. Münzen werden seit der Renaissance gesammelt und gehandelt.

Die Erbringung von Herkunftsnachweisen ist in den meisten Fällen überhaupt nicht möglich (Ich befasse mich seit 1972 mit Münzen).

Ich sehe hinsichtlich der Herkunftsnachweise (Stichworte Beweislastumkehr und Rückwirkungsverbot) mögliche Rechtsprobleme hinsichtlich des Eigentumspostulates nach Artikel 14 GG. Auch könnte es fraglich sein, ob der Gesestzesentwurf im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention einhergehend mit diesbezüglicher Rechtsprechung steht.

Weil der Petitionstext von Frau Dr. Ursula Kampmann die Probleme und Sorgen der Sammler und des Handels nach meiner Meinung sehr gut veranschaulicht, möchte ich zu diesem verlinken.

http://www.muenzenwoche.de/de/page/4?&id=3549

Wie ist Ihre Einschätzung? Sind die Sorgen der Sammler und des Handels berechtigt?

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Schmidt 12679 Berlin Marzahn
Sammler und Kleinsthänder (ebay-Name stampsdealer)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für ihre Anfrage. Entschuldigen Sie bitte, dass mir eine Antwort erst jetzt zu Beginn der Sitzungszeit möglich ist. Momentan befindet sich der Entwurf des Kulturgutschutzgesetzes noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Diese wird voraussichtlich diesen Herbst darüber beraten, woraufhin der Gesetzentwurf zur parlamentarischen Beratung an den Bundestag geht. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich als Abgeordneter zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Einschätzung vornehmen kann, da noch kein Gesetzentwurf vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Lengsfeld MdB