Frage an Petra Merkel von Siegfried S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Merkel !
ich habe gehört, dass der Deutsche Bundestag eine eingegangene Petition zum Thema Abgeordnetenbestechung (§108 e StGB) nicht ins Internet einstellen und nur ohne öffentliche Diskussion behandeln will.
Eine Reform ist jedoch dringend notwendig und wird auch seitens der UNO gefordert. Ich bitte Sie um Mitteilung, weshalb der Bundestag ein öffentliches Interesse ausgerechnet bei der Behandlung dieser wichtigen Frage verneint und ob Sie diese Auffassung des Petitionsausschusses (AZ 4-17-07-450-005940) teilen. Darüber hinaus interessiert mich, wie Sie persönlich zu § 108e und zur Umsetzung der UN- Vorgaben stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Schlosser,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch. Danke auch für Ihre Geduld. Ich habe mich bei der Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Bundestagsfraktion sachkundig gemacht und kann Ihnen dazu folgendes mitteilen:
Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung einer Petition ergibt sich weder aus Artikel 17 Grundgesetz (GG) noch aus der Richtlinie des Ausschusses für die Behandlung von öffentlichen Petitionen. Gemäß Artikel 17 GG besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Anspruch allein auf Kenntnisnahme, sachliche Prüfung und Bescheidung einer Petition. Entsprechend ist in der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen ausdrücklich bestimmt, dass kein Rechtsanspruch auf Annahme einer Petition als öffentliche Petition besteht. Eine Bewertung einer jeder Petition ist mit der Entscheidung, die Eingabe nicht als öffentliche Petition in das Internet einzustellen, nicht verbunden. Es entspricht dem Selbstverständnis des Ausschusses, alle an ihn gerichteten Eingaben gleichermaßen sorgfältig und gründlich zu prüfen.
Desweiteren fragen Sie mich nach meiner persönlichen Meinung zu § 108e StGB und zur Umsetzung der UN-Vorgaben. Gern teile ich Ihnen als Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion die Position meiner Fraktion mit: Das VN-Übereinkommen gegen Korruption ist eine von mehreren internationalen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Korruptionsstraftaten. Zur vollständigen Umsetzung der internationalen Vorgaben müssen allerdings auch unsere nationalen Regelungen zur Abgeordnetenbestechung geändert werden.
Nach wie vor hält die SPD-Bundestagsfraktion die Umsetzung der internationalen Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, die dann auch einer grundsätzlichen Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung bedarf, für wichtig und richtig. Schon in der 15. Wahlperiode hatte die SPD-Fraktion in der rot-grünen Koalition einen ersten Anlauf unternommen, um für die Umsetzung der UN-Konvention zu sorgen. Dazu erarbeiteten Fachpolitiker einen Entwurf zur Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung. Das bislang straflose Annehmen, Sichversprechenlassen oder Fordern von Vorteilen für Mandatshandlungen sollte unter Strafe gestellt werden. Der Entwurf scheiterte letztendlich daran, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sich nicht darauf verständigen konnte. Die vorgezogene Bundestagswahl verhinderte dann die weiteren Beratungen.
In der 16. Wahlperiode, also zur Zeit der Großen Koalition, hat sich die SPD-Fraktion des Themas unverzüglich wieder angenommen. Die Beratungen mit der CDU/CSU-Fraktion gerieten jedoch ins Stocken, und schließlich verweigerte die Union jedwede weiteren Gespräche zu diesem Thema. Ein Alleingang der SPD-Fraktion schied aus, da nach dem Koalitionsvertrag Gesetzentwürfe nur gemeinsam eingebracht werden durften. Die Umsetzung scheiterte daher an der nicht gesprächsbereiten CDU/CSU-Fraktion.
Somit liegt es auf der Hand, dass das Thema für die SPD-Fraktion auch weiterhin auf der Agenda stehen wird. Sollten Sie an einer weiteren Diskussion des Themas interessiert sein, so kann ich Ihnen anbieten, sich persönlich unter petra.merkel@bundestag.de an mich zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Merkel, MdB