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Frage von Leonore G. •

Frage an Petra Merkel von Leonore G. bezüglich Gesundheit

Wie stehen Sie zu einem generellen Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Gerneth,

am 16.11.07 hat der Berliner Senat mit dem Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit eine Regelung verabschiedet, die das Rauchen in öffentlichen Gebäuden untersagt. Am 27.05.09 ist diese Regelung geändert worden, da dem Urteil des Verfassungsgerichts vom 30.07.08 Rechnung getragen werden musste, dass eine Ausnahmeregelung für Einraumgaststätten vorsieht.

Persönlich begrüße ich das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, da ich Nichtraucherin bin.
Über diese private Einschätzung hinaus, halte ich das Rauchverbot für notwendig, um die Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Dass aktiver, aber auch passiver Konsum von Tabakrauch gesundheitsschädlich ist, ist unumstritten. Ich denke, dass die derzeitige Regelung den Schutz der Menschen vor passivem Tabakkonsum gewährleistet, und dass Rauchern die Möglichkeit bleibt, im öffentlichen Raum unter freiem Himmel oder in den dafür gekennzeichneten abgeschlossenen Räumen zu rauchen.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Merkel, MdB