Frage an Petra Häffner von Michael W. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Häffner,
zu Ihrer Antwort auf die Frage von H. J. gestatten Sie mir bitte die folgenden Nachfragen:
1. Sie schreiben " Die eindeutige baden-württembergische 2-m-Regelung hat gegenüber dem auslegungsfähigen Begriff "gefahrloser Begegnungsverkehr" den Vorteil der Rechtsklarheit, insbesondere was die Haftung nach Unfällen angeht"
Würden Sie bitte ausführen, welche Haftungsproblematik Sie hier meinen?
2. Sie schreiben, das es in der Vergangenheit zu mehreren schweren Unfällen mit Radfahrern im Wald gekommen sei. Laut der von Ihnen angeführten "Untersuchung" der Stuttgarter Zeitung haben diese Unfälle jedoch in der Mehrzahl nicht im Wald und gar keiner auf einem Weg stattgefunden, der unter die 2-Meter-Regel fällt.
Halten Sie es daher für notwendig, alle Straßen und Wege, auf denen es zu Unfällen zwischen Fußgängern und Radfahrern kam, generell für Radfahrer zu sperren?
3. Sie schreiben "Die Wanderverbände in Baden-Württemberg lehnen eine Aufhebung der 2-m-Regelung deshalb nachdrücklich ab."
Befürworten Sie die Bevorzugung von bestimmten Nutzungsarten für Strassen und Wege im Wald? Finden Sie es richtig, das Interessenvertreter einzelner Nutzergruppen darüber entscheiden können, auf welche Art Straßen und Wege im Wald genutzt werden können?
4. Sie schreiben "Des Weiteren sind Probleme bekannt, wenn Mountainbikerinnen und Mountainbiker eigenmächtig "wilde" Singletrails anlegen, ohne dies mit dem Waldbesitzer bzw. der Waldbesitzerin und der Forstbehörde abzustimmen."
Können Sie bitte erläutern, inwiefern die 2-Meter-Regelung dabei helfen kann, die Anlage nicht genehmigter Wege zu verhindern?
Außerdem ergeben sich aus Ihren Ausführungen noch weitere Fragen:
- Wieviele Ausnahmen von der 2-Meter-Regel wurden seit Bestehen dieser gemacht und wieviel Prozent der Waldwege in BaWü sind davon betroffen?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Wolf
Sehr geehrter Herr Wolf,
als sportpolitische Sprecherin der Fraktion GRÜNE fahre ich auch gerne mit dem Mountainbike, wie in meiner Antwort an Herrn Jäger jedoch bereits ausgeführt, halte ich die Beibehaltung der 2-m-Regelung für sehr sinnvoll. Sie hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und dient vor allem der Konfliktminimierung unter den unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzern. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass der Wald nicht nur dem Sport und der Erholung dient, sondern in erster Linie der Forstwirtschaft und dem Naturschutz.
Ihre Detailfragen, wie z.B. Anzahl der Ausnahmen, können wir hier leider nicht beantworten, mit diesen wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Mit freundlichem Gruß
Petra Häffner