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Frage von Ekkehard R. •

Frage an Peter Wichtel von Ekkehard R. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Wichtel

am 27.12.2013 hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP mit dem SEPA-Begleitgesetz angesichts der Niedrigzinsphase
"Änderungen zur Stabilisierung der Lebensversicherungen vorgenommen, um eine zu hohe Auszahlung von Bewertungsreserven an Versicherte zu vermeiden. Grund dafür ist die anhaltende Niedrigzinsphase, die zu einem Anstieg der Wertpapierkurse und in Folge dessen auch zu einem Anstieg der Bewertungsreserven geführt hat."

Als Inhaber einer kapitalbildenden Lebensversicherung, die ich vor ca. 20 Jahren abgeschlossen habe, empfinde ich dieses Vorhaben als heimliche Enteignung ! Immerhin habe ich diese Verträge unter anderem auf Empfehlung der Politik, privat für das Alter vorzusorgen, unterschrieben.

Da in Zukunft in Hessen zwei wichtige Wahlentscheidungen anstehen, wüßte ich zu gerne von Ihnen, wie sie zu dem o.g Gesetzesvorhaben stehen, und wie ihr Abstimmungsverhalten in dieser Hinsicht in der nächsten Legislaturperiode aussehen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ekkehard Reul

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reul,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Thematik des SEPA-Begleitgesetzes, auf die ich im Folgenden gerne antworten will.

Ich kann Ihnen zunächst versichern, dass es nicht das Bestreben der Bundesregierung oder der Parlamentarier war, Inhabern einer Lebensversicherung Schaden zuzufügen. Meiner Ansicht nach ist das Gegenteil der Fall. Dazu aber gleich mehr.

Zunächst gilt festzuhalten, dass es weder eine Änderung der bei Vertragsabschluss garantierten Leistung einer Lebensversicherung noch bezüglich der Überschussbeteiligung gibt. Einzig bei den sogenannten Bewertungsreserven hat sich durch die geplante gesetzliche Neuregelung etwas geändert – so kann die Beteiligung der ausscheidenden Versicherten an den Bewertungsreserven in einem bestimmten Fall gekürzt werden. Dieser Fall tritt ein, wenn die Marktzinsen zu niedrig sind. Denn dann besteht die Gefahr, dass das Versicherungsunternehmen nicht mehr genügend Erträge erzielen kann, um den verbleibenden Versicherten die ihnen bei Auslaufen ihrer Verträge zustehende garantierte Leistung und Überschussbeteiligung zahlen zu können. Die Neuregelung soll somit verhindern, dass die jetzt ausscheidenden Versicherten, den Kapitalbestand zu Lasten der verbleibenden Versicherten zu sehr verbrauchen.
Da Versicherte überhaupt erst seit 2008 an den Bewertungsreserven beteiligt werden und es im Übrigen nicht möglich ist, ein Versprechen über Bewertungsreserven abzugeben (weil diese erst am Ende der Laufzeit feststehen und im Zeitablauf stark schwanken - aus diesem Grund ist es Versicherungsunternehmen auch verboten, mit der Höhe der Bewertungsreserven zu werben) wird mit der geplanten Neuerung keinem Kunden einer Lebensversicherung etwas weggenommen, was bei Vertragsabschluss versprochen wurde.

An den Bewertungsreserven wird ein Versicherter normalerweise beim Ablauf seines Versicherungsvertrags beteiligt. Entscheidend für die Höhe der Auszahlung sind daher die zu diesem Zeitpunkt aktuell bestehenden Bewertungsreserven. Da es sich um eine stichtagsbezogene Betrachtung handelt, kommt es angesichts der gegenwärtigen großen Schwankungen bei den Zinssätzen zu großen Ungleichgewichten. Das heißt Versicherte erhalten je nach augenblicklichem Stand der Kapitalmärkte höhere oder geringere Zuflüsse aus den Bewertungsreserven. Dies ist mit dem Gedanken einer gerechten Verteilung innerhalb der Versichertengemeinschaft nicht zu vereinbaren. Zum Zeitpunkt des Vertragsablaufs zufällig bestehende Bewertungsreserven haben nichts mit den langjährigen Beiträgen der Versicherten zu ihrer Altersvorsorge zu tun. Würde man sie mit den gerade auslaufenden Lebensversicherungsvorhaben ausschütten, ginge das ganz und gar zu Lasten der später fällig werdenden Verträge. Die gesetzliche Neuregelung soll daher verhindern, dass die ausscheidenden Versicherten gegenüber den verbleibenden Versicherten bevorzugt werden.

Es gilt daher erneut deutlich zu betonen, dass mit der geplanten Änderung keine Verschiebung der Beteiligung an den Bewertungsreserven zu Gunsten der Versicherungsunternehmen auf Kosten der Versichertengemeinschaft vorgenommen wird! Ziel der Regelung ist es vielmehr, für eine Beteiligung aller Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven auch in der Zukunft Sorge zu tragen. Es geht bei der Neuregelung darum, die angemessene Kapitalausstattung des Versicherungsbestandes sicherzustellen und einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der einzelnen Versicherungsnehmer zu schaffen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Versicherungsnehmer auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten angemessene Erträge aus ihren Lebensversicherungen erhalten.

Somit wird meiner Ansicht nach deutlich, dass die Bundesregierung und die Abgeordneten den Bürgern im Besitz einer Lebensversicherung sicher nicht schaden wollen – das Gegenteil ist der Fall.

Ich hoffe dass meine Antwort hilfreich für Sie war.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Wichtel