Frage an Peter Weiß von Georg B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Weis,
wie stehen Sie zum Kündigungsschutz. Was würden Sie daran verändern.
Sehr geehrter Herr Böcherer,
vielen Dank für Ihre Frage zum Kündigungsschutz, die ich gerne beantworte:
Angesichts der katastrophalen Situation auf dem Arbeitsmarkt und der von Rot-Grün immer weiter auferlegten Restriktionen, die gerade für den Klein- und Mittelstand eine kaum mehr zu bewältigende Situation bedeuten, müssen wir an zwei Stellen ansetzen, um wieder vernünftige Rahmenbedingungen für die Entstehung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen zu erreichen: wir müssen die Lohnzusatzkosten senken und die Arbeitsmarktregeln entzerren, die in kaum einem anderen Land so starr sind wie in Deutschland. Daher wird die Union die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um zwei Prozentpunkte senken, betriebliche Beschäftigungsbündnisse absichern, befristete Beschäftigung erleichtern, Anreize für die Einstellung von ALG-II-Empfängern geben und den Kündigungsschutz flexibilisieren.
Für bestehende Arbeitsverhältnisse soll der Kündigungsschutz erhalten bleiben . Für Neueinstellungen sollen Erleichterungen gelten: Die Union wird kleine Betriebe bis 20 Arbeitnehmer von der Geltung des Kündigungsschutzgesetzes befreien. Damit haben Unternehmen die Möglichkeit, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu schaffen, die mit der bisherigen Kündigungsschutzregelung ein zu großes unternehmerisches Risiko gewesen wären. Im Zeitpunkt der Einstellung soll dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Option eröffnet werden, gegen Vereinbarung einer Abfindung im Falle der Kündigung auf die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes zu verzichten.
Wichtig ist, dass wir politisch wieder die Voraussetzungen für eine weitestmögliche unternehmerische Freiheit bei gleichzeitigem Schutz der Arbeitnehmerinteressen schaffen. Mit den oben dargelegten Maßnahmen der Union werden Unternehmen wieder die Möglichkeiten erhalten, wichtige Entscheidungen der wirtschaftlichen Situation entsprechend zu fällen, und die Arbeitnehmer erhalten verbindlichen Schutz.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Weiß MdB