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Peter Rzepka
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Frage von Sebastian J. •

Frage an Peter Rzepka von Sebastian J. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Rzepka,

wie stehen Sie zur eingetragenen Lebenspartnerschaft und deren rechtlicher Gleich- bzw. Ungleichstellung zur Ehe, z.B. der Ungleichbehandlung bei der aktuellen Erbschaftssteuerreform?

Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian John

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr John,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur rechtlichen Stellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften, unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Erbschaftsteuerreform.

Als Mitglied des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages bin ich stets der Auffassung gewesen, dass angesichts der bestehenden gegenseitigen Unterhalts­pflichten der Eingetragenen Lebenspartner Entlastungen bei der Besteuerung der Erbschaf­ten erforderlich sind. Diese Position habe ich auch in Dis­kussionen mit anderen Finanzpolitikern über die Reform stets vertreten.

Deshalb begrüße ich es, dass im Rahmen der Reform für eine Reihe von Verbesserungen -- beispielsweise ein höherer persönlicher Freibetrag und die Privilegierung des selbst genutzten Wohneigentums für den überlebenden Lebenspartner -- eine parlamentari­sche Mehrheit erreichbar war. Für eine Einbeziehung der Lebenspartner in die Steuerklasse I bestand aufgrund von Vorbehalten in der Koalition wie auch in der Bevölkerung zum jetzigen Zeitpunkt keine Mehrheit.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Peter Rzepka