Peter Ligner
DIE LINKE
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Frage von Axel C. •

Frage an Peter Ligner von Axel C. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag,

ich habe eine Öffentliche Petition an den Bundestag mit folgendem Inhalt gerichtet:

Der Bundestag möge beschließen, dass die Vergütung von Abgeordneten des Bundestags und der Landtage leistungsgerecht erfolgt, außerparlamentarische Nebentätigkeiten ausgeschlossen oder mindestens die Einkünfte daraus auf die Diäten angerechnet werden, Bürokostenpauschalen steuerrelevant zu betrachten sind und Mandatsträger bei schuldhaftem Verhalten materiell in die Verantwortung genommen werden.

Interessieren Sie sich für den vollständigen Inhalt? Oder sind Sie eher der Meinung, dass die Vergütungen der Abgeordneten leistungsgerecht und Nebentätigkeiten den Wählern gegenüber vertretbar sind?
Um Missverständnissen vorzubeugen, es geht hierbei nicht um die Höhe der Vergütungen.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Creifelds

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Creifelds

Leider komme ich erst jetzt zur Beantwortung Ihrer Frage. Auch für DIE LINKE ist das derzeit geltende Abgeordnetengesetz überarbeitungsbedürftig. Das betrifft vor allem die Altersversorgung, für die Bundestagsabgeordnete bekanntlich keine eigenen Beiträge entrichten. DIE LINKE fordert, dass Abgeordnete endlich in die Gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden und dort auch eigene Beiträge einzahlen.

DIE LINKE ist der Auffassung, dass die Vergütung der Tätigkeit von Angeordneten zwei Kriterien entsprechen muss:
- sie muss die/den Abgeordnete/n in die Lage versetzen, das verliehene Mandat frei von finanziellen Nöten und unabhängig auszuüben. Dies ist bei der Höhe der gegenwärtigen Vergütung gesichert.
- die Höhe der Vergütung muss für die Wählerinnen und Wähler transparent und nachvollziehbar sein. Durch die im Gesetz festgelegte Angleichung an die Höhe der Vergütung der Richter der Obersten Gerichte ist auch dieses Kriterium erfüllt.

Ihre Idee einer leistungsgerechten Bezahlung von Abgeordneten ist aus meiner Sicht schwierig zu verwirklichen und mit der grundgesetzlich verankerten Unabhängigkeit des Mandats nicht vereinbar. Woran soll die "Leistung" von Abgeordneten gemessen werden? An der Zahl der beschlossenen Gesetze und Anträge? Daran, inwieweit sie ihre Wahlversprechen erfüllt haben?
Für viel wichtiger und entscheidender halte ich, dass die Wählerinnen und Wähler regelmäßig die politische Leistung ihrer Abgeordneten oder ihres Abgeordneten überprüfen, von diesem also Rechenschaft über seine Arbeit verlangen. Ich kann mir sogar vorstellen, einen entsprechenden Passus ins Abgeordnetengesetz einzubauen, der den Gewählten bindend verpflichtet, den Wählerinnen und Wählern in seinem Wahlkreis mindestens einmal im Jahr Rede und Antwort zu stehen.

Ein Verbot der Nebentätigkeiten hält DIE LINKE nicht für geboten. Dieses Land sollte nicht nur von immer den gleichen BerufspolitikerInnen regiert werden, die vom Abschluss eines Studiums bis zum Rentenalter im Parlament sitzen. Wir brauchen stattdessen mehr Abgeordnete, die aus einer beruflichen Tätigkeit kommen, für einige Jahre ein Mandat ausüben und danach wieder in ihren Beruf zurückkehren. Dies setzt aber voraus, dass sie auch während ihrer Mandatsausübung die Möglichkeit haben sollten, sich im Rahmen von Nebentätigkeiten in ihrem beruflichen Umfeld weiter zu bewegen. Weshalb sollte ein Politikwissenschaftler, der für vier Jahre MdL wird, nicht in Nebentätigkeit Studenten einige praktische Fragen der parlamentarischen Arbeit nahebringen?
Allerdings plädiert DIE LINKE dafür, dass im Zentrum der Arbeit von Abgeordneten eindeutig die Mandatsausübung stehen sollte, nicht die Nebentätigkeit. DIE LINKE fordert die vollständige Offenlegung aller Nebentätigkeiten, sodass Wählerinnen und Wähler selbst entscheiden können, ob sich die Mandatsausübung und eventuelle Nebentätigkeiten ergänzen oder ausschließen.

In jeder Hinsicht kann ich Ihrer Forderung nach voller Steuerrelevanz der Kostenpauschale für Abgeordnete teilen. DIE LINKE vertritt die Auffassung, dass Bundestagsabgeordnete die Verwendung dieser, bisher nicht zu versteuernden, Ausgaben wie jeder andere Steuerpflichtige auch zu belegen haben.

Ihre Forderung nach materieller Verantwortlichkeit der Mandatsträger hängt für mich eng mit der Frage der Leistungsbezahlung zusammen, auf die ich bereits eingegangen bin

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort deutlich machen konnte, dass mich Ihre Petition interessiert und welche Standpunkte ich zu den darin aufgemachten Forderungen vertrete.

Ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Peter Ligner