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Peter Liese
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Frage von Theo P. •

Frage an Peter Liese von Theo P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Dr. Liese,

immer wieder lese ich von Liquidkartuschen, die für den Verbraucher Sinnvollerweise deklariert werden sollen.

Davon sollten die Politiker Abstand nehmen, denn ich glaube nicht, dass irgend ein "Dampfer" jemals eine E-Zigarette mit nicht wiederbefüllbarer Kartusche genutzt hat.

Diese Einweg-e-zigaretten finden meiner Meinung nach heutzutage keinen Absatz mehr.

Der E-Zigarettennutzer von heute kauft ein sog. Einsteigerset mit Akku und Verdampfer oder einen Akkuträger mit Verdampfer.
Separat dazu wird Liquid in einer, meist 10 ml Flasche, mit Nikotin von 0 bis 36 mg/ml gekauft.
Diese Nikotin wird in den Verdampfer gefüllt und dann gedampft.

Wie sieht es in Zukunft mit diesen Einsteigersets oder Akkuträgern aus?
Sie enthalten weder Liquid noch Nikotin.
Fallen sie als Bestandteil der Regelung auch unter das Arzneimittelgesetz?
Oder fallen nur die Liquids unter das Arzneimittelgesetz?

Würde dies passieren, wäre dies in meinen Augen das Aus für die E-Zigaretten, wie wir sie kennen und der Markt wäre frei für die grossen Tabakunternehmen, die mit ihren Billiggeräten den Markt überschwemmen.

In meinen Augen wäre es dasselbe, wenn ein Feuerzeug als Bestandteil zum Rauchen mit in die Tabakrichtlinie gehört.

Mit freundlichen Grüssen

Theo Pimpertz

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Pimpertz,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. Juli 2009 über agbeordnetenwatch.de

Wie ich in früheren Schreiben schon erläutert habe, ist der Beschluss des Gesundheitsausschuss zur E-Zigarette, diese als Arzneimittel einzugruppieren, ist aus meiner Sicht nicht sehr klar. Ich persönlich lese ihn so, dass sowohl "Hardware" als auch Liquid in Deutschland apothekenpflichtig wäre. Aus meiner Sicht ist jedoch klar, dass der genaue Wortlaut des Textes des Gesundheitsausschusses so jedenfalls kein Gesetzestext wird, da er zu unpräzise ist und dazu noch mindestens zwei Abstimmungen im Europäischen Parlament sowie der Verhandlungsmarathon mit den Regierungen der Mitgliedsstaaten bevorstehen. Die nächste Abstimmung findet voraussichtlich im September-Plenum in Straßburg statt, so dass der Text dann schon wieder ganz anders lauten kann.

Wie ich auch auf dieser Internetplattform mehrfach betont habe, habe ich mich diesem Vorschlag nicht angeschlossen da ich ihn für nicht angemessen halte. Mir erscheint es nicht logisch, dass jeder Zigaretten nahezu überall erwerben kann und ein weniger schädliches Produkt in die Apotheke verbannt werden soll. Ich bin daher gegen die "Arzneimittellösung", aber fordere eine Form von Regulierung, da E-Zigaretten meiner Meinung nach keine gewöhnlichen Gebrauchsgegenstände sind. Diese Position ist nicht gegen die Dampfer gerichtet, sondern in ihrem Interesse. Durch eine neue Regelung möchte ich eine Verbesserung der Qualität und der Sicherheit der Produkte erreichen, so dass jeder Dampfer auch weiß, was er oder sie in welcher Dosierung einnimmt. Dazu zählen für mich im Sinne des Verbraucherschutzes auch wissenschaftlich belegbare Warnhinweise. Außerdem muss aus meiner Sicht der Jugendschutz, etwa in Form einer Altersbeschränkung und eines Verbots der speziell an Jugendliche gerichteten Werbung, geregelt werden. Um bei den von Ihnen gewählten Beispielen zu bleiben, soll dies aus meiner Sicht sowohl für Einsteigersetz als auch für Liquidkartuschen gelten.

Ich versichere auch Ihnen, dass ich für diese Position auch im Vorfeld der kommenden Plenarabstimmung intensiv werben werde.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Dr. Peter Liese

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