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Peter Hintze
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Frage von Claudia S. •

Frage an Peter Hintze von Claudia S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Hintze,

Ich würde gerne von Ihnen eine Erklärung dafür bekommen, warum meine steuerfreien Nachtzuschläge als Krankenschwester als eine Subventionierung abgetan werden, die es abzuschaffen gilt.

Wissen Sie eigentlich, wie es ist, nachts allein zwei komplette Stationen versorgen zu müssen? Gar nicht daran zu denken, wenn man Patienten darunter hat, die auch nachts intensiv betreut werden müssen!

Wissen Sie, wie es ist, als Frau und Mutter nachts zu arbeiten und trotzdem noch tagsüber für die Familie da zu sein?

Wissen Sie, WIE anstrengend Nachtarbeit und unregelmäßige Arbeitszeiten sind?

Oder möchten Sie lieber, dass ich meine Berufstätigkeit aufgebe und ALG II beziehe??

Was denken Sie, wer zukünftig noch freiwillig(!) nachts, an Feiertagen (wie z.B. an Weihnachten) oder am Wochenende Dienst tuen möchte? Und dies in vielen Berufen, die sich sowieso schon im unteren oder allenfalls mittleren Lohnniveau befinden.

Ich finde diese Idee der Union höchst unchristlich, da dies viele Berufe betrifft, in denen sich Menschen um Menschen kümmern. Tag und Nacht an 365 Tagen im Jahr! Da sind steuerfreie Zuschläge keine Subvention, sondern ein Anreiz, damit auch weiterhin Menschen gepflegt werden und Polizei und Feuerwehr für unser aller Sicherheit sorgen!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schneider,

CDU und CSU stehen für ein einfaches, transparentes und gerechtes Steuerrecht. Unser Ziel ist es, zum 1.1.2007 eine umfassende Steuerreform mit niedrigeren Steuersätzen in Kraft zu setzen, das insbesondere Familien mit Kindern entlastet. Richtig ist, daß wir in diesem Zusammenhang die Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen innerhalb von sechs Jahren gleichmäßig abbauen wollen. Gleichwohl werden unter dem Strich auch die Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen von der Reform profitieren, da wir im Gegenzug die Steuern insgesamt senken und die Freibeträge erhöhen wollen. Daher müssen beide Seiten der Reform - der Abbau steuerlicher Vergünstigungen einerseits und die Senkung der Steuersätze sowie die Erhöhung der Steuerfreibeträge andererseits - in ihrem Zusammenhang gesehen werden.

So wollen wir bei der Lohn- und Einkommensteuer den Eingangsteuersatz auf 12 % und den Spitzensteuersatz auf 39 % senken. Dies sind die niedrigsten Steuersätze in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Darüber hinaus wollen wir einen einheitlichen Grundfreibetrag in Höhe von 8.000 Euro für jede Person einführen, sei sie ein Erwachsener oder ein Kind. Dies bedeutet konkret: Eine Arbeitnehmerfamilie mit zwei Kindern wird bis zu einem Einkommen von rund 38.200 Euro keine Einkommensteuern zahlen. Gegenüber heute sind das für diese Familie rund
5.000 Euro mehr.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze