Peter Beuth
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Frage von Christine K. •

Frage an Peter Beuth von Christine K. bezüglich Finanzen

Laut Newsletter des LSBH planen die Bundesländer Hamburg und Bremen eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, die Umsatzfreigrenze des § 64 Absatz 3 der Abgabenordnung von bisher 35.000 € auf 45.000 € anzuheben, so dass Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben erst bei Überschreitung der Grenze von 45.000 € körperschafts- und gewerbesteuerpflichtig werden.
Haben Sie vor diese Initiative zu unterstützen? Damit würden Sie mittelgroße Vereine, die gerade noch ehrenamtlich geführt werden könne, sehr unterstützen, da diese Vereine zur Deckung ihrer Kosten zwangsläufig mehr Erträge aus wirtschaftlichem Zweckbetrieb und Veranstaltungen erwirtschaften müssen. Teile dieses ehrenamtlich erwirtschafteten Geldes müssen derzeit wegen der zu niedrigen Freigrenzen leider als Steuern wieder dem Vereinsvermögen entnommen werden. Das tut echt weh!

Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 24.09.2018, die Sie über das Internetportal abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben. Ich werde Ihre Frage jedoch nicht über dieses Portal beantworten, was ich Ihnen hier kurz erklären möchte:

Das Portal abgeordnetenwatch.de wirbt für sich als selbsternannter (Ver-)Mittler zwischen den Abgeordneten und den Bürgerinnen und Bürgern im Internet. Ich meinerseits bitte jedoch um Verständnis für die Haltung, Fragen über diese Plattform grundsätzlich nicht zu beantworten. Abgeordnetenwatch.de liegt die (unausgesprochene) These zu Grunde, Abgeordnete seien nicht direkt ansprechbar und für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nur unter öffentlichen Druck zugänglich.

Als demokratisch gewählter Abgeordneter des Landes Hessen habe ich für mich den Anspruch, auch ohne Vermittler für Sie ansprechbar zu sein. Daher beantworte ich Bürgeranfragen auf direkten Wegen. Sie erreichen mich in meinen Bürgersprechstunden, über meine Homepage ( www.unserabgeordneter.de ), auf meinem Profil bei Facebook ( www.facebook.com/peter.beuth ), per E-Mail ( p.beuth2@ltg.hessen.de ) oder per Brief. Oder wir begegnen uns persönlich bei meinen vielen Veranstaltungen und Gesprächen in Hessen.

Für Ihr Verständnis und Ihre erneute Frage an mich persönlich bedanke ich mich ganz herzlich. Sie erreichen mich wie folgt:

Hessischer Landtag
Abgeordnetenbüro
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Peter Beuth MdL

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.