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Frage von Klaudia A. •

Frage an Peter Altmaier von Klaudia A. bezüglich Gesundheit

Was spricht gegen ein Rauchverbot in allen öffentlichen Bereichen ?
Wir gehen schon seit vielen Jahren nur noch äußerst selten mit unseren Kindern in Restaurants, um sie und uns vor den gesundheitlichen Schäden des Passivrauchens und vor dem Gestank in Kleidern und Haaren zu schützen.
In vielen anderen Ländern (u.a. USA, Italien, Norwegen, etc.) wird das Rauchverbot einfach erlassen und es funktioniert.
Was tun Sie für den Nichtraucherschutz?
Mit freundlichem Gruß

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Achenbach,

ich selbst bin Nichtraucher und habe mich in der Vergangenheit immer wieder für Initiativen zum Nichtraucherschutz eingesetzt.

Es ist auch Ziel der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, die Nichtraucher besser als bisher zu schützen.

Da das Bundesjustiz- und das Bundesinnenministerium verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine bundeseinheitliche Regelung eingebracht hatten, wurden die Länder vom Bundeskabinett dazu aufgefordert, in ihrem Kompetenzbereich eigene Regelungen zu treffen. In bundeseigenen Einrichtungen wie Behörden, Bahnhöfen, Flughäfen und Gerichten will der Bund selbst Rauchverbote erlassen. Außerdem ist man sich über ein Verkaufsverbot von Zigaretten an unter 18jährige einig.

Für die Bereiche Gaststätten, Schulen, Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Hochschulen liegt die verfassungsrechtliche Zuständigkeit bei den Bundesländern. Dieses ist insbesondere auch der Föderalismusreform geschuldet. Das hat zur Folge, dass für einen bundesweit einheitlichen und wirksamen Nichtraucherschutz Bund und Länder zusammenarbeiten müssen. Daher soll eine Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, sich über Nichtraucherschutzregelungen in nicht-bundeseigenen Gebäuden sowie in der Gastronomie zu einigen, um die Bürger zukünftig besser vor dem Passivrauch zu schützen. Über das weitere Vorgehen der Bundesländer mit dem Ziel, ein möglichst einheitliches Rauchverbot zu realisieren, soll die Arbeitsgruppe bis März einen gemeinsamen Vorschlag vorlegen.

Trotz der Entscheidungen, dass die Zuständigkeit für den Nichtraucherschutz nicht in vollem Umfang beim Bund liegt, gehe ich davon aus, dass die gemeinsamen Beratungen der Länder dazu führen werden, ein möglichst weit reichendes und einheitliches Rauchverbot in Deutschland einzuführen.

Herzliche Grüße
Peter Altmaier