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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Peter Altmaier von Klaus-Peter S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Altmaier,

die Bundesregierung legt einen neuen Gesetzentwurf vor.Das BAMF soll zukünftig Zugriff auf die Handy-Daten von Flüchtlingen zwecks Identitätsnachweis erhalten.
Ist das schon dem Wahlkampfaktionismus geschuldet? Glauben Sie ernsthaft,dass genau die jenigen unter den Flüchtlingen, die ihre Identitäten verschleiern wollen ihr Smartphone brav zum Anhörungstermin beim BAMF mitbringen und vorlegen, um sich anschließend abschieben zu lassen? Was für einen Sicherheitsgewinn versprechen Sie sich also von diesem Gesetz in der Realität?

Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Steinberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Steinberg,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Februar 2017.

Diese Befugnis besteht jetzt schon für die kommunalen Ausländerbehörden. Die Ausweitung auf das BAMF ist also keine grundsätzlich neue Sache. Wer sich z.B. weigert, bei seiner Identitätsfeststellung mitzuwirken oder sogar falsche Angaben macht, muss solche Eingriffe dulden, denn es gibt kein Recht auf Verheimlichung der Identität. Sonst könnte man ein Asylgesuch nicht bearbeiten.

Ob dann tatsächlich die notwendigen Informationen auf diese Weise gefunden werden ist sicher von Fall zu Fall unterschiedlich.

Mit freundlichen Grüßen,

Peter Altmaier, MdB
Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben