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Omid Nouripour
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Andreas K. •

Sehr geehrter Herr Nouripour, wie ist der Sachstand bezüglich der Abschaffung des §20 Abs. 6 S.5 EStG, der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte, die durch die FPD vorgeschlagen wurde?

Warum wird dem Vorschlag der Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte nicht zugestimmt? Dieses Gesetz schützt mich nicht als Privatanleger, sondern bedroht mich mit einer Insolvenz, wenn ich die Tätigkeiten an der Börse weiterführe. Ich zahle Steuern auf meine Verluste, wie kann dies bitte logisch erklärt werden? In keinem Land auf dieser Welt gibt es eine solche Regelung.

Wann können Kapitalanleger daher mit einer Abschaffung rechnen?

Ich wäre Ihrer Partei sehr dankbar, wenn Sie sich dem Thema widmen könnten, da dies für viele Menschen in Deutschland eine Haupteinkommensquelle darstellt.

Vielen Dank

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Verlustbeschränkung im Einkommensteuergesetz wurde seinerzeit von der Union und der SPD beschlossen, weil der Bundesfinanzhof die Sichtweise der damaligen Bundesregierung, wonach Totalverluste aus Termingeschäften nicht dem steuerbaren Bereich zuzurechnen seien, nicht anerkannte. Um die Auswirkungen dieser Rechtsprechung zu begrenzen, einigten sich Union und SPD auf die beschränkte Verlustverrechnung, auch mit dem Ziel, den spekulativen Finanzmarkthandel einzudämmen. Wir haben der Einführung dieser Regelung seinerzeit nicht zugestimmt und uns enthalten, weil auch wir hiergegen ernsthafte Bedenken hatten.

Grundsätzlich teilen wir Grüne das Ziel, Spekulationen am Finanzmarkt einzudämmen. Allerdings soll dies für alle Marktakteur*innen gelten und nicht nur für Privatanleger*innen, da institutionelle Investor*innen Verluste auf Unternehmensebene verrechnen können. Die Einführung dieser Regelung zeigt, dass die Abgeltungsteuer an vielen Stellen ungerecht wirkt. Aus diesem Grund setzen wir Grüne uns seit langem dafür ein, die Abgeltungsteuer abzuschaffen und Kapitalerträge wieder im normalen Besteuerungsverfahren zu erheben. In einer umfassenderen Reform könnten so die von Ihnen angeführten und viele weitere Ungerechtigkeiten behoben werden. Leider konnten wir uns mit dieser Forderung im Rahmen der Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzen.

Aufgrund der rechtlichen Zweifelhaftigkeit der Regelung erscheint ein politisches Nachjustieren durchaus angebracht. Wir werden die bestehenden Möglichkeiten zur Reform dieser klagebehafteten Regelungen gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern zeitnah erörtern.

Mit freundlichen Grüßen
Team Nouripour


 

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