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Frage von Sebastian R. •

Frage an Oliver Jörg von Sebastian R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Jörg,

als überzeugter Nichtraucher habe ich sehr begrüßt, dass die CSU im vergangenen Jahr eine umfangreiche Neuregelung des Nichtraucherschutzes auf den Weg gebracht hat. Darin enthalten war auch das Rauchverbot in Ein-Raum-Gaststätten. Wie bewerten Sie es vor dem Hintergrund der ursprünglichen Zielrichtung des Gesetzes, dass sich immer mehr kleine Lokale und Kneipen - auch in Würzburg - per Gesetzesschlupfloch zum "Raucherclub" erklären? Die Konsequenz für mich als Nichtraucher ist, dass ich einerseits doch wieder passiv mitrauchen muss, wenn ich eines der Lokale besuchen will, und andererseits jede Menge "Mitgliedsausweise" mit mir herumtrage, ohne die ich ohnehin keinen Zutritt mehr habe.

Beste Grüße,

S. Reiter

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Reiter,

zunächst danke ich Ihnen sehr für Ihre Anfrage zum Nichtraucherschutz.

In Bayern gilt seit 01.01.2008 der umfassendste Nichtraucherschutz in ganz Deutschland. Die CSU hat dabei gegen alle Widerstände mit dem Gesundheitsschutzgesetz (GSG) eine Regelung durchgesetzt, die inzwischen auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. Andere Bundesländer, die Raucherzimmer in ihren Gesetzen vorsahen, sind hingegen von Karlsruhe zurechtgewiesen worden.

Zu den Raucherclubs bin ich der Meinung, dass diese keine bewusste Umgehung des Gesetzes darstellen dürfen. Bereits enthalten die Vollzugshinweise zum GSG (vgl. http://www.stmugv.bayern.de/gesundheit/giba/rauchen/vollzugshinweise.htm ) klare Vorgaben:

* "Es muss sich um eine echte Mitgliederstruktur handeln, d.h. der Geschäftsleitung ist der Mitgliederstand bekannt oder dieser ist abrufbar (Name, Adresse).
* Die Mitgliedschaft kann nicht am Eingang, z.B. mit dem Lösen einer Eintrittskarte, einmalig für einen Abend oder eine Veranstaltung erworben werden.
* Es werden Einlasskontrollen durchgeführt. Nur demjenigen wird Zutritt gewährt, der sich als Mitglied ausweisen kann oder vom Mitglied berechtigterweise als Gast mitgenommen wird (z.B. Ehe- oder Lebenspartner). Laufkundschaft erhält keinen Zutritt."

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 30.07.2008 genau diese Kriterien für die Zulässigkeit von Raucherclubs aufgestellt. Entscheidend ist nun, wie konsequent die Umsetzung des Gesetzes von den Kommunen vor Ort überprüft wird. Sollte sich bei der für nächstes Jahr vorgesehenen Überprüfung des Gesetzesvollzuges ergeben, dass tatsächlich die angebliche "Gesetzeslücke" zu sehr ausgenutzt wird, ist es aus meiner Sicht erforderlich, diese Vorgaben für Raucherclubs auch direkt in das Gesetz aufzunehmen.

Im Kern bleibt es aber so oder so dabei, dass die CSU in Bayern dem Nichtraucherschutz zum Durchbruch verholfen hat!

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Jörg