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Frage von Frank N. •

Frage an Olaf Scholz von Frank N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Olaf Scholz!

Mir wurde bekannt durch die Medien (Videotext) das Sie und Ihre Partei den neuen und höheren Strafen (Widerstand gegen die Staatsgewalt) zustimmen. Mich stört es nicht, wenn die Poliztei oder andere Organe durch Extremisten oder andere mit Gewalt angegriffen werden, auch die Strafe höher angesetzt werden.
Meine Fragen an Sie
1. Warum Ist eine befreien losreisen eine Straftat? Es gibt viele Unschuldige die in diese lage kommen, dann ist es eine Verteidigung der eigene Freiheit und deshalb muss dieses auch Straffrei bleiben, oder?
2. Wann gibt es endlich ein Gesetz, welche die Bürger von Übergriffen der Polizei schützt? Bestes Beispiel S 21, bei diesen Einsatz wurden viele Unschuldige schwer verletzt, (Wasserwerfer, Polizeistöcke, Tränengas, Pfefferspray)
3. Bekommen unschuldig verletzte eine Schadensersatz oder Schmerzengeld vom Staat bezahlt?

Ich freue mich auf Ihre Antwort
Frank Neumann

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen angesprochene Gesetzesinitiative hat eine Änderung des Straftatbestandes des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zum Ziel. Der bestehende Strafrahmen soll von zwei auf drei Jahre erhöht und damit an den Strafrahmen der einfachen Nötigung angepasst werden. Außerdem sollen Feuerwehr und Rettungskräfte in den Schutz einbezogen werden. Hintergrund hierfür ist, dass die Gewalt gegen Polizeibeamte und selbst Rettungskräfte in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat.

Sie beschreiben zutreffend, dass es bereits nach dem geltenden Recht strafbar sein kann, sich mit Gewalt einer Festnahme zu entziehen. Dabei geht es um Durchsetzung von Vollstreckungshandlungen. Die Strafbarkeit setzt aber voraus, dass die Festnahme rechtmäßig war. Das ist ausdrücklich im Strafgesetzbuch geregelt und meiner Meinung nach auch richtig so.

Unsere Rechtsordnung schützt die Bürgerinnen und Bürger wirksam vor staatlichen Übergriffen. Bereits unsere Verfassung legt fest, dass staatliche Eingriffe in Freiheitsrechte ohne eine gesetzliche Grundlage unzulässig sind. Werden ohne eine solche Ermächtigung oder unter Verletzung gesetzlicher Bestimmungen Zwangsmittel eingesetzt, dann kann dies seinerseits strafbar sein und Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche begründen. Darüber entscheiden die Gerichte.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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