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Norbert Geis
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Frage von Judith B. •

Frage an Norbert Geis von Judith B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Geis,
sehr geehrte Frau Balz,

ich nehme Bezug zu Herrn Geis Äußerung nach dem letzten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Homoehe, dass durch eine weitere Gleichstellung die heterosexuellen Ehe gefaehrdet/ ausgehoehlt werde. Auf diese Frage, die hier bereits gestellt worden ist, gab es noch keine richtige Antwort.

Ich vermute, weil es eben keine Gefährdung gibt. Wenn mehr Menschen eine klassische Ehe auch fuer Homosexuelle wollen, wertet das die Ehe doch auf. Ich bitte nochmal um genaue Erläutertung Ihrer Argumentation anhand ganz konkreter Beispiele:

Inwieweit gefährdet oder tangiert eine weitere Gleistellung der homosexuellen Partnerschaft etwa eines Freundes von uns oder einer Freundin von mir meine (heterosexuelle) bestehende Ehe oder etwa die von meiner Schwester gewünschte (heterosexuelle) kuenftige Ehe?

Danke

mfG

Judith Brandner

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Brandner,

die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist zu akzeptieren, ich teile jedoch die Auffassung des Gerichtes nicht. Es ist ein in der Tat ein Schritt in Richtung Egalisierung der besonderen Stellung von Ehe und Familie in unserer Gesellschaft. Die besondere Stellung von Ehe und Familie ist in Art. 6 Grundgesetz geregelt und dies aus gutem Grund. Die Ehe zwischen Mann und Frau erfüllt zwei natürliche Funktionen, die für unsere Gesellschaft unersetzlich sind. Erstens sichert die Ehe die Generationenfolge, da nur die Verbindung von Mann und Frau grundsätzlich offen für Kinder ist. Gleichgeschlechtliche Partner können auf natürlichem Wege keine Nachkommen bekommen. Dies ist doch ein elementarer Unterschied. Zweitens bestehen in einer Ehe die besten Voraussetzungen, um Kindern die unbedingt notwendige Daseinskompetenz zu vermitteln, die der Dualität beider Geschlechter bedarf, so wie es die Natur vorgesehen hat. Keine andere menschliche Verbindung kann das ersetzen. Daher halte ich an der Privilegierung der Ehe fest.

Die Entscheidung bringt Nachteile für die herausragende Bedeutung und den Stellenwert der Ehe in unserer Gesellschaft. Allein die Zahlen sprechen doch für die Ehe als ganz überwiegendes Lebensmodell in unserer Gesellschaft. Man muss bedenken, dass es in Deutschland rund 17,5 Millionen Ehen und nur ca. 23.000 eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gibt. Die Ehe hat also in der gesellschaftlichen Wirklichkeit trotz dieser Entscheidung einen ganz eindeutigen Vorrang. Natürlich gefährdet die absolute Gleichstellung der Ehe mit der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft mich persönlich nicht. Darum geht es aber auch nicht, sondern es geht ja ganz grundsätzlich darum, ob die Verfassung damit Ihrem Auftrag nach Artikel 6 GG noch nachkommen kann und das kann sie demnach nicht mehr, weil die Ehe mit der Egalisierung faktisch keine Sonderstellung mehr hat. Das halte ich für falsch. Man kann anderer Meinung sein, aber ich behalte mir das Recht vor, die Entscheidung des Gerichtes zu kritisieren, wenngleich ich sie akzeptieren muss.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Geis MdB