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Norbert Geis
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Frage von Wiltrud W. •

Frage an Norbert Geis von Wiltrud W. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Geis,

seit einigen Jahren wird die Frage etwas offensiver gestellt, wie die Kinder katholischer Priester behandeld werden. In unserer Bürgerrechtsinitiative wissen wir, dass selbst fundamentale Menschenrechte, und auch staatliche Gesetze nach denen jeder Mensch gleich ist, unabhängig vom Status von Vater und Mutter, ihnen gegenüber verletzt werden.

Wir geben Ihnen tendenziell in vielem recht, was Sie über die Familie sagen, auch in Punkten, die im Moment nicht "in" zu sein scheinen. Umso mehr muss es von einem wertkonservativen, auch katholischen Gesichtspunkt aus, unerträglich sein, die Thematik der "Priesterkinder" zu sehen:

Die Kirche verbietet im Prinzip den Umgang zwischen Vater und Kind. Der Umgang findet dann ggf. heimlich statt, wobei dem Kind nicht gesagt wird, dass der Mann zu Besuch sein Vater ist, damit es sich nicht "verplappert". Grössere Kinder werden angehalten, in der Schule, bei Freunden usw. konsequent zu lügen. Das verwirrt Kinder sehr und kann sie regelrecht therapiereif machen oder Schlimmeres.

Unterhaltszahlungen ziehen Diözesen oft an sich und knüpfen sie an eine Zusicherung der Mutter, den Vater nicht zu nennen. Uns sind Fälle bekannt, wo die Mutter deshalb bei der Geburt des Kindes den Vater als "unbekannt" erklärt, weshalb das Jugendamt droht ihr das Kind wegzunehmen. Sie gerät also schon mit dem Neugeborenen unter einen Druck, der sicher für den Start ins Leben äusserst schädlich ist.

Das Kirchengesetz von 1022 (!) erklärt Priesterkinder als "erbunfähig". Danach handelt die Kirche bis heute.
Die Kinder von Ordensleuten werden grundsätzlich diskriminiert, für sie besteht keinerlei Rechtssicherheit.

Wie stellen Sie sich zu dieser schmerzlichen Frage ein und was gedenken Sie, gerade auch als katholischer Rechtspolitiker, zu tun?
Ausdrücklich sprechen wir hier nicht den Zölibat an. Die gesetzlichen Vorgaben binden die Rechte des Kindes ja gerade nicht an eine Ehe der Eltern.

Mit freundlichen Grüssen
Wiltrud Weber

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Weber,

herzlichen Dank für Ihre Mail.
Ich kann ihre Frage aber leider nicht beantworten. Mir sind solche Sachverhalte, wie Sie von Ihnen geschildert werden nicht bekannt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kirche, wie Sie es befürchten, gegen elementare Rechte verstößt.

Mit freundlichen Grüßen